- Umstieg
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Als Umsteigen im eigentlichen Sinn wird das Wechseln von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr verstanden. Eine Umsteigeverbindung entsteht bei gebrochenen Verkehren (→ Multimodaler Verkehr) zwischen Ausgangs- und Zielort.
Der Begriff bedeutet im übertragenen Sinn auch eine Richtungsänderung oder einen politischen Kurswechsel.
Öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere schienengebundene, verkehren im Gegensatz zum Individualverkehr, der eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung erlaubt (Quelle-Ziel-Verbindung), in der Regel auf Linien. Liegen Abfahrts- und Zielhaltestelle (Ausgangs- und Zielpunkt wenn man von Anfahrts- bzw. Fußwegen absieht) des Verkehrswunsches nicht an einer durchgehenden Verkehrslinie, muss das Fahrzeug, ggf. auch das Verkehrsmittel gewechselt werden (Umsteigen vom Zug auf den Bus, von der U-Bahn auf eine Fähre). Auf längeren Reisewegen ist häufig ein mehrfaches Umsteigen erforderlich.
Als Umsteigen wird ein Fahrzeugwechsel dabei nur bezeichnet, wenn der Wechsel zur Erreichung eines Fahrtziels notwendig ist. Auch eine Zeit- oder Wegverkürzung kann ein Umsteigen erforderlich machen. Die Fortsetzung einer Fahrt mit einem Fahrzeug derselben Linie (mit gleichem Fahrweg und Ziel) ist dagegen eine Fahrtunterbrechung. Auch wenn eine Anschlussfahrt nicht mit dem nächstmöglichen Fahrzeug fortgesetzt wird, handelt es sich um eine Fahrtunterbrechung. Einige Verkehrsunternehmen schränken bei Einzelfahrkarten Fahrtunterbrechungen ein. In entsprechenden Tarifbestimmungen kann beispielsweise die Gültigkeit der Fahrkarten zum Umsteigen auf das nachstmögliche Anschlussfahrzeug beschränkt werden (keine vorgegebene Geltungsdauer der Fahrausweise, stattdessen ein Ausschluss von Fahrtunterbrechungen)[1].
Die Verkehrsträger versuchen, das Umsteigen zu erleichtern. Dies geschieht durch im Fahrplan eingearbeitete Umsteige- und Wartezeiten. Teilweise gibt es Regelungen, wie lange auf ein (verspätetes) Verkehrsmittel gewartet wird. Durch spezielle Umsteigeanlagen wird versucht, die Wege zwischen den Verkehrsmitteln kurz zu halten und behindertengerecht zu gestalten. Ein Taktfahrplan erlaubt für Anschlussverbindungen regelmäßig gleich lange Umsteigezeiten (auch Anschluss- oder Übergangszeit genannt). Bei einem integralen Taktfahrplan mit einer einheitlichen Symmetrieminute für alle beteiligten Linien sind die Anschlusszeiten für den Hin- und Rückweg einer Reise stets gleich lang.
Bei der Eisenbahn wird versucht, Bahnhöfe so zu gestalten, dass Züge mit einer großen Anzahl umsteigender Personen an gleichen Bahnsteig abgefertigt werden können. Auf Busbahnhöfen gibt es häufig große Verkehrsinseln, an denen mehrere Busse sich treffen und so ein Umsteigen untereinander zulassen. An Kombibahnsteigen kann ein Wechsel verschiedener Verkehrsträger erfolgen (z. B. Straßenbahn / Bus).
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel: Verkehrsgemeinschaft Osnabrück, http://www.vos.info/staticsite/staticsite.php?menuid=48&topmenu=4 (Bestimmungen für Einzelfahrscheine der VOS)
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