- Fahrradmitnahme
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Von Fahrradmitnahme (Schweiz: Veloselbstverlad) spricht man, wenn es um die Beförderung eines unverpackten Fahrrades als selbst verladenes Gepäckstück in öffentlichen Verkehrsmitteln geht.
Durch diese Kombination von Individual- und öffentlichem Verkehr lassen sich auch per Fahrrad verhältnismäßig problemlos größere Entfernungen zurücklegen. Eine Anfahrt per Rad zur Haltestelle, dann Fahrradmitnahme und anschließend Weiterfahrt per Rad erhöht die Nutzungsmöglichkeiten und Auslastung von ÖPNV-Angeboten. Für den Fahrradtourismus ist die Fahrradmitnahme von besonderer Bedeutung, da man bei einer Radtour nicht an den Startpunkt zurückfahren muss. Üblicherweise müssen für die Fahrradmitnahme spezielle Fahrradkarten erworben werden.
In Deutschland ist die Fahrradmitnahme in fast allen Verkehrsmitteln möglich, ausgenommen sind jedoch häufig Busse im Schienenersatzverkehr. Die Bedingungen sind je nach Verkehrsmittel und Region sehr unterschiedlich.
- Im Fernverkehr ist die Fahrradmitnahme in fast allen EC- und IC-Zügen, sowie den meisten Nachtzügen zulässig. Diese Züge verfügen über spezielle Fahrradabteile, die Plätze sind reservierungspflichtig. [1]Auf der Strecke Stuttgart - Zürich war von Mai 1999 bis Dezember 2002 auch im ICE die Fahrradmitnahme möglich. Trotz Kundenprotesten wurden die Fahrradabteile in diesen ICE-Zügen wieder ausgebaut, da der Konzernvorstand der DB in einer Grundsatzentscheidung festlegte, im ICE keine Fahrräder zu befördern. Begründet wurde dies mit den benötigten 15 durch das Fahrradabteil verlorengegangenen Sitzplätzen und der Verspätungsgefahr durch das Ein- und Aussteigen Reisender mit Fahrrädern. [2]
- Im Nahverkehr der Eisenbahn (einschließlich S-Bahnen) ist die Fahrradmitnahme fast immer möglich. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die sich auf die Hauptverkehrszeiten beschränken. [3] Fast alle Züge verfügen über Mehrzweckabteile, die dem Transport von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Traglasten dienen. Gibt es solche Abteile nicht, kann das Fahrrad im Einstiegsraum mitgenommen werden.
- Bei U-Bahnen und Stadt- und Straßenbahnen kommen auch immer öfter Mehrzweckabteile zum Einsatz, es gibt aber häufig Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme während des Berufsverkehrs.
- In Bussen des Stadt- und Regionalverkehrs gibt es unterschiedliche Regelungen, die vom Ausschluss der Fahrradmitnahme über zeitliche Beschränkungen bis zum Mitführen eines speziellen Anhängers zum Fahrradtransport bei Touristiklinien reichen.
- Auf Fähren oder Autofähren ist die Mitnahme im Allgemeinen problemlos möglich.
Im Eisenbahnnahverkehr von Hessen, Sachsen-Anhalt [4] und Thüringen [5] sowie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland [6],ist die Mitnahme im Nahverkehr kostenfrei (teilweise Einschränkungen werktags vor 9 Uhr). In einigen Verkehrsverbünden [7] oder Landkreisen ist die Fahrradmitnahme ebenfalls kostenlos, ansonsten gibt es Fahrradmitnahmetarife zu sehr unterschiedlichen Konditionen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Fahrradmitnahme im Fernverkehr (11. August 2010)
- ↑ Fachausschuss Öffentlicher Verkehr des ADFC
- ↑ Fahrradmitnahme im Nahverkehr
- ↑ Bahn & Bike in Sachsen-Anhalt (11. August 2010)
- ↑ Bahn & Bike in Thüringen (11. August 2010)
- ↑ Bahn & Bike in Rheinland-Pfalz (11. August 2010)
- ↑ Fahrradmitnahme im RMV
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