- Elbherzogtümer
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Als Elbherzogtümer wurden etwa ab dem 17. bis zum 19. Jahrhundert die Herzogtümer Schleswig, Holstein und selten auch Lauenburg bezeichnet. Der Begriff war eine bewusste, in der zeitgenössischen Literatur allerdings übliche Irreführung, denn nur Holstein berührte im Süden die Elbe.[1]
Seit 1460 waren die „Elbherzogtümer“ Schleswig und Holstein unter dänischer Herrschaft verbunden, indem der König von Dänemark zugleich auch den Herzogtitel von Schleswig und den von Holstein innehatte. Holstein führte der dänische König als deutsches Lehen und Schleswig als souveränes Herzogtum, da dieses nie Teil des Heiligen Römischen Reiches und auch nicht des dänischen Königreiches war.[2] Das Herzogtum Lauenburg fiel erst 1815 an den dänischen König, als diesem auch dessen Herzogkrone angetragen wurde.
Nach dem Versuch Dänemarks, das souveräne Herzogtum Schleswig in das Königreich Dänemark einzuverleiben, erklärte der Deutsche Bund Dänemark 1864 den Krieg. Als Folge dieses Deutsch-Dänischen Krieges wurden nach der Niederlage Dänemarks mit der Gasteiner Konvention am 14. August 1865 die Elbherzogtümer zwischen den deutschen Großmächten Preußen (Schleswig und Lauenburg) und Österreich (Holstein) aufgeteilt. Nach dem Deutschen Krieg fiel schließlich auch Holstein an Preußen.
Einzelnachweise
- ↑ Christian Jansen, Hans Mommsen (Hrsg.): Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Festschrift für Hans Mommsen zum 5. November 1995. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002835-1, S. 44.
- ↑ Christian von Ditfurth: Deutsche Geschichte für Dummies. Wiley-VCH, Weinheim 2009, ISBN 978-3-527-70322-7, S. 351.
Kategorien:- Schleswig-Holsteinische Geschichte
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