- Endverbleibserklärung
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Die Endverbleibserklärung (EVE, Endverbleibsdokument, Kundenerklärung) ist ein von einem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.
Endverbleibserklärungen werden in verschiedenen Bereichen benutzt, u.a.
- beim Verkauf bestimmter Drogenausgangsstoffe[1]
- beim Export sog. Dual-Use-Güter[2]
- beim Verkauf von Chemikalien, die unter das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) fallen[3]. Für diese Stoffe bzw. Waren werden staatliche Endverbleibserklärungen benötigt (siehe Artikel 9 Abs. 2 EG-Dual Use-VO und § 17 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) . Eine weltweite Liste der Regierungsstellen, die Endverbleibserklärungen ausstellen findet sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wirtschaftsgüter, die nur mit einer Endverbleibserklärung an einen Empfänger weitergegeben werden dürfen, unterliegen somit einer rechtlichen Kontrolle. Mithilfe der Endverbleibserklärung soll in erster Linie die zweckgerichtete Nutzung des Wirtschaftsgutes sichergestellt werden. Im Rahmen der Exportkontrolle wird darüber hinaus auch der Export von Waren in bestimmte Länder kontrolliert oder sogar verboten (bei Embargos).
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe, [1]
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck [2]
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck [3]
Weblinks
- Informationen zu Endverbleibsdokumenten auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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