- Ernst Ferdinand Klein
-
Ernst Ferdinand Klein (* 3. September 1744 in Breslau; † 18. März 1810 in Berlin), war ein deutscher Jurist und prominenter Vertreter der Berliner Aufklärung. Er war Mitglied der Berliner Mittwochsgesellschaft, einem Geheimbund, der sich selbst Gesellschaft der Freunde der Aufklärung nannte.
Klein besuchte in seiner Heimatstadt Breslau die Schule und studierte ab 1763 an der Universität Halle bei Daniel Nettelbladt Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des Studiums war er zunächst in Breslau als Rechtsanwalt tätig. Dort unterbreitete der Aufklärer Vorschläge für Änderungen im Zivilprozessrecht und veröffentlichte einige Arbeiten zu Gesetzgebungsverfahren. Dadurch wurde der Staatsminister Carmer auf ihn aufmerksam, der ihn 1781 in einen Kommission für die Schaffung eines Preußischen allgemeinen Landrechtes (ALR) berief. Im ALR gingen insbesondere die Abschnitte zum Ehe- und zum Strafrecht in wesentlichen Teilen auf Klein zurück. Darüber hinaus verfasste er weitere Werke zum Strafrecht. Ab 1789 gehörte er der Berliner Akademie an. Von 1791 bis 1800 lehrte er als Ordinarius der juristischen Fakultät an der Universität Halle, deren Universitätsdirektor er zeitweilig war. Hier entwickelte er mit den sogenannten "Sicherheitsmaßregeln", mit denen Wiederholungstäter an der weiteren Begehung von Straftaten gehindert werden sollten, die Idee von einer vorbeugenden Bestrafung. Nach 1800 gehörte er in Berlin erneut der Gesetzgebungskommission und dem Obertribunal an.
Klein gehörte zu den Lehrern der Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt. Er war Freimaurer in der Berliner Loge L'amitié und von 1801 bis 1809 Großmeister der Großen Loge Royal York.
Werke
- Freyheit und Eigenthum, abgehandelt in acht Gesprächen über die Beschlüsse der Französischen Nationalversammlung (1790) (Nachdruck: Scriptor Verlag 1977)
- Grundsätze der natürlichen Rechtswissenschaft nebst einer Geschichte derselben Scriptor Reprints, 1979
- Über die Natur der bürgerlichen Gesellschaft (1797)
- Über die Natur und den Zweck der Strafe, in: ArchCrR 2(1800), Erstes Stück (1799), S.60-93.
- Grundsätze des gemeinen deutschen und preußischen peinlichen Rechts. Halle 1796 (2. Aufl. Halle 1799).
- Herr Professor Carl Grolman, in: ArchCrR 1 (1799), 4.Stück (1799), S. 128-151.
- Verträgt sich der Unterschied zwischen Freiheitsverlust zur Strafe und zur künftigen Sicherheit des Staats, mit der Meinung, daß der Zweck der Strafe die Verhütung künftiger Verbrechen sey?, in: ArchCrR 1(1799), 2.Stück (1798), S. 41-43.
Literatur
- Klaus Berndl Ernst Ferdinand Klein Ein Zeitbild aus der zweiten Hälfte des Achtzehnten Jahrhunderts ISBN 3-8258-6562-2
- Horst Brünker: Der Kriminalist Ernst Ferdinand Klein (Bonn (jur.Diss.) 1973 Günther, Bd 2, * Helmut Mumme: Ernst Ferdinand Kleins Auffassung von der Strafe und den sichernden Maßnahmen. (Hamburger Strafrechtsstudien. 28). Hamburg 1936;
- Ulrich Hoffmann: Ernst Ferdinand Kleins Lehre vom Verhältnis von Strafen und sichernden Maßnahmen. Breslau (jur. Diss.) 1938;
- Michael Kleensang: Das Konzept der bürgerlichen Gesellschaft bei Ernst Ferdinand Klein. Einstellungen zu Naturrecht, Eigentum, Staat und Gesetzgebung in Preußen 1780-1810 (=Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte Bd. 108), Frankfurt 1998. ISBN 3-465-02903-8
- Gerd Kleinheyer: Ernst Ferdinand Klein. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 11, Duncker & Humblot, Berlin 1977, S. 734 f.
- Teichmann: Ernst Ferdinand Klein. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 16, Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 88–90.
Weblinks
Wikimedia Foundation.