- Tribunal
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Das Tribunal, in der gehobenen Umgangssprache ein Gerichtshof, lateinisch der „Sitz des Tribuns“, bezeichnete im antiken Rom die Erhöhung des Amtsträgers, des Magistrates, des Prätors, des Feldherren im Lager und der Statthalter in den Provinzen, wobei die Legitimation zur Machtausübung durch eine räumliche Erhebung symbolisiert wurde.
Neuzeitlicher Gebrauch
In Preußen verstand man unter dem Tribunal die höchste Gerichtsbarkeit. Diese Instanz wurde von Samuel von Cocceji im Rahmen der Neuordnung des preußischen Rechtsstaats gegen den Widerstand der Stände eingeführt.
Populär wurde das Wort durch Friedrich Schiller, der es 1797 benutzte, um die jähe Verwandlung eines Theaterpublikums zum Gerichtshof zu kennzeichnen: „Die Szene wird zum Tribunal“ (in: Die Kraniche des Ibykus).
In der neuesten Zeit wird der Begriff „Tribunal“ für politische Sondergerichte beziehungsweise für internationale Gerichte des Völkerstrafrechts verwendet. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) klassifiziert gewisse Kontrollorgane, wie den Unabhängigen Verwaltungssenat in Österreich als Tribunal.
Siehe auch
Kategorien:- Römisches Recht
- Völkerrecht
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit
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