- Erstattungsanspruch
-
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein Anspruch auf Rückführung von Vermögensverschiebungen. Der Anspruch kommt sowohl zwischen Hoheitsträgern als auch zwischen einem Hoheitsträger und einem Bürger, sowie eines Bürgers gegenüber des Staates in Betracht.
Die Rechtsgrundlage ist umstritten. Insbesondere früher wurde der Anspruch in analoger Anwendung der zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften (§§ 812 ff. BGB) hergeleitet. Teilweise wird er auch dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und damit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG entnommen. Dies kann jedoch dahinstehen, da der Anspruch mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannt ist und darin seine hinreichende Grundlage findet.
Der Anspruch besteht grundsätzlich, soweit eine öffentlich-rechtlich fundierte Vermögensverschiebung ohne rechtlichen Grund erfolgt.
Somit kommt der Anspruch insbesondere bei Zahlungen auf nichtige Leistungsbescheide in Betracht. Auch bei rechtswidrigen öffentlichen Leistungsaufforderungen kommt der Anspruch in Betracht, solange der entsprechende Bescheid nicht mangels Widerspruchs oder Klage bestandskräftig geworden ist.
Der Anspruch ist subsidiär gegenüber gesetzlich normierten Erstattungsansprüchen wie bspw. § 49a VwVfG.
Literatur
- Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Auflage, § 28 Rn. 20.
Wikimedia Foundation.