- Erster Konsul
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Das französische Konsulat bezeichnet die Epoche, in der Napoléon Bonaparte vom 10. November 1799 bis zum 1. Dezember 1804 als Erster Konsul faktisch die Alleinherrschaft innehatte. Das Konsulat wurde am 2. Dezember 1804 nach der Krönung Napoléons zum Kaiser der Franzosen durch das Empire abgelöst.
Der Übergang vom Direktorium zum Konsulat wurde durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) herbeigeführt. Am 10. November wurde Napoléon Bonaparte vom Nationalkonvent unter Druck des Militärs zum Ersten Konsul ernannt.
Die Konsulatsverfassung (Verfassung des Jahres VIII) trat am 24. Dezember 1799 nach einer Volksabstimmung in Kraft.
Das Konsulat bestand aus drei auf zehn Jahre gewählten Konsuln. Der Erste Konsul (Napoleon) verfügte über grosse Vollmachten, die beiden Mitkonsuln verfügten lediglich über eine beratende Stimme.
Das Konsulats-Regime Napoleons verfügte über eine parlamentarische Legitimation, allerdings umfassend gelenkt durch den Ersten Konsul. Er ernannte die Mitglieder des Senats. Daneben gab es einen durch allgemeines, gleiches Wahlrecht gewählten Corps Législatif. Die Kandidaten dieser Volkskammer wurden allerdings durch Wahlmänner von Napoleons Gnaden ernannt.
Inhaltsverzeichnis
1. Konsulat vom 18. Brumaire VIII
- Napoléon Bonaparte
- Emmanuel-Joseph Sieyès
- Pierre-Roger Ducos
2. Konsulat vom 24. Frimaire VIII
- Napoléon Bonaparte
- Jean-Jacques Régis de Cambacérès
- Charles-François Lebrun
Siehe auch
Literatur
dtv-Atlas zur Weltgeschichte
Dietmar Willoweit/Ulrike Seif: "Europäische Verfassungsgeschichte", München 2003, S. 392-412 [französischer Originaltext und deutsche Übersetzung der Verfassung]
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