- Erzstift
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Ein Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs.
Die Erzstifter waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten.
Das Stiftsvermögen wurde unterschieden in das "Tafelgut" (zur Bestreitung des Haushalts des Erzbischofs) und das "Kapitelgut", über das das Domkapitel (die Gemeinschaft der Domherren) unabhängig vom Erzbischof verfügen konnte.
Die weltlichen Fürstentümer eines einfachen Bischofs hießen Hochstifter.
Siehe auch: Stift (Kirche)Kategorien:- Kirchenwesen
- Geistliches Reichsfürstentum
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