- Kirchenbesitz
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Ein Stift (neutrum, Plural: Stifte oder selten Stifter) ist jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattete, zu kirchlichen Zwecken bestimmte und einer geistlichen Körperschaft übergebene (gestiftete) Anstalt mit allen dazu gehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Die Stifter dieser Einrichtungen waren in der Regel Könige, Herzöge oder begüterte Adelsfamilien. Ihre Motivation war zugleich religiös (Sicherung des eigenen Seelenheils) und politisch.
Die ältesten Anstalten dieser Art sind die Klöster, nach deren Vorbild sich später das kanonische Leben der Geistlichen an Kathedralen und Kollegiatstiftskirchen gestaltete. Monastischen Regeln ähnlich sind die Regeln der Augustiner-Chorherren und der Prämonstratenser. Anders als im Kloster sind die Mitglieder eines geistlichen Stifts (Kanoniker) aber nicht gänzlich Teil der Gemeinschaft, sondern können privates Eigentum und Einkommen behalten.
Typen
Kollegiatkirchen/Kollegiatstifte
- Hauptartikel: Kollegiatstift
Im Gegensatz zu den mit den Kathedralkirchen verbundenen Erz- und Hochstiften mit je einem Erzbischof oder Bischof an der Spitze hießen die Kollegiatkirchen, denen kein Bischof vorstand, Kollegiatstifte. Die Mitglieder derselben wohnten in einem Gebäude zusammen und wurden von dem Ertrag eines Teils der Stiftsgüter und Zehnten unterhalten.
Domkapitel
Hauptartikel: Domkapitel
Es bildeten sich die Domkapitel, deren Glieder, die Canonici, sich Kapitularen, Dom-, Chor- oder Stiftsherren nannten. Infolge des häufigen Eintritts Adliger entzogen sich dieselben schon im 11. Jahrhundert der Verpflichtung des Zusammenwohnens (Klausur), verzehrten ihre Präbenden einzeln in besondern Amtswohnungen, bildeten jedoch fortwährend ein durch Rechte und Einkünfte ausgezeichnetes Kollegium, welches seit dem 13. Jahrhundert über die Aufnahme neuer Kapitularen zu entscheiden, bei Erledigung eines Bischofssitzes (Sedisvakanz) die provisorische Verwaltung der Diözese zu führen und den neuen Bischof aus seiner Mitte zu wählen hatte.
Frauenstifte
- Hauptartikel: Frauenstift
Außer den Erz-, Hoch- und Kollegiatstiften gibt es auch noch weibliche Stifte und zwar geistliche und weltliche. Erstere entstanden durch eine Vereinigung regulierter Chorfrauen und glichen den Klöstern; bei den freien weltlichen Stiftern (wie dem Stift Essen und dem Stift Börstel) dagegen legten die Kanonissen oder Kapitularinnen nur die Gelübde der Keuschheit bzw. der Ehelosigkeit und des Gehorsams gegen ihre Obern ab, können jedoch heiraten, wenn sie auf ihre Pfründe verzichten, und haben die Freiheit, die ihnen vom Stift zufließenden Einkünfte zu verzehren, wo sie wollen. Nur die Pröpstin oder je nach Stift die Äbtissin und Vorsteherin nebst einer geringen Zahl Kanonissen pflegen sich im Stiftsgebäude aufzuhalten. Auch die Pfründen dieser Stifte wusste der stiftsfähige Adel vielfach ausschließlich für seine Töchter zu erlangen, doch hängt häufig die Aufnahme auch von einer Einkaufssumme ab. Auch sind für die Töchter von verdienten Beamten Stiftsstellen geschaffen worden. Die Kanonissen dieser "freien weltadligen Damenstifte" werden jetzt gewöhnlich Stiftsdamen genannt.
Reichsunmittelbare Stifte
Vor der durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 verfügten Säkularisation hatten die deutschen Erz- oder Hochstifte Mainz, Trier, Köln, Salzburg, Bamberg, Würzburg, Worms, Eichstätt, Speyer, Konstanz, Augsburg, Hildesheim, Paderborn, Freising, Regensburg, Passau, Trient, Brixen, Basel, Münster, Osnabrück, Lüttich, Lübeck und Chur sowie einige Propsteien (Ellwangen, Berchtesgaden etc.) und gefürstete Abteien (Fulda, Corvey, Kempten im Allgäu etc.) Landeshoheit und Stimmrecht auf dem Reichstag, weshalb sie auch reichsunmittelbare Stifte hießen und den Fürstentümern gleich geachtet wurden. In anderen Ländern waren die Stifte niemals zu so hoher Macht gelangt.
Zugang
Bei den unmittelbaren Hoch- und Erzstiften mussten die Domherren ihre Stiftsfähigkeit durch 16 Ahnen beweisen; sie waren Versorgungsanstalten für die jüngern Söhne des Adels geworden. Während diese adligen Kapitularen sich den Genuss aller Rechte ihrer Kanonikate vorbehielten, wurden die geistlichen Funktionen den regulären Chorherren auferlegt, woher sich der Unterschied der weltlichen Chorherren (Canonici sæculares), welche die eigentlichen Kapitularen sind, von den regulierten Chorherren (Canonici regulares) schreibt.
Nach der Reformation
Auch in den bei der Reformation protestantisch gewordenen Ländern blieben meist die Stifte und die Domkapitel, jedoch ohne einen Bischof und ohne Landeshoheit, und ihre Einkünfte wurden als Sinekuren vergeben. Ausnahmen bildeten nur das ganz protestantische Fürstbistum Lübeck und das aus gemischten Kapitularen bestehende Kapitel zu Osnabrück. Jetzt sind alle Stifter mittelbar, d. h. der Hoheit des betreffenden Landesherrn unterworfen. Die säkularisierten und protestantisch gewordenen Stifte behielten häufig ihre eigene Verfassung und Verwaltung; meist wurden aber ihre Präbenden in Pensionen verwandelt, welche zuweilen mit gelehrten Stellen verbunden waren. Im ehemaligen Preußen sind das evangelische Domkapitel zu Brandenburg an der Havel sowie die Vereinigten Domstifter, die 1930 als Stiftung öffentlichen Rechts aus den Domstiften zu Merseburg und Naumburg sowie dem Kollegiatstift in Zeitz gebildet wurden, bemerkenswert.
In Österreich werden heute die meisten Klöster noch 'Stift' genannt.
Stiftskirchen und Stifte außerhalb Deutschlands
Österreich
- Stift Altenburg
- Stift Admont
- Stift Dürnstein
- Stift Engelszell
- Stift Geras
- Stift Göttweig
- Stift Griffen
- Stift Heiligenkreuz
- Stift Herzogenburg
- Stift Klosterneuburg
- Stift Kremsmünster
- Stift Lambach
- Stift Lilienfeld
- Stift Mattsee
- Stift Melk
- Stift Millstatt
- Stift Neukloster
- Stift Ranshofen
- Stift Reichersberg
- Stift Rein
- Stift St. Florian
- Stift St. Lambrecht
- Stift St. Paul
- Stift Schlägl
- Stift Schlierbach
- Stift Seitenstetten
- Stift Stams
- Stift Viktring
- Stift Vorau
- Stift Waldhausen
- Stift Wilhering
- Stift Wilten
- Stift Zwettl
- Schottenstift, Wien
Schweiz
- Stiftskirche von Neuenburg (Kanton Neuenburg)
- Notre-Dame-de-l'Assomption in Romont (Kanton Freiburg)
- Stiftskirche von Saint-Ursanne (Kanton Jura)
Belgien
- St. Martin in Alost
- Sainte-Gudule in Brüssel, heute Saints-Michel-et-Gudule
- St. Ursmar in Lobbes
- St. Ursmar in Binche
- Sainte-Waudru in Mons
- Notre-Dame de Dinant in Dinant
- St. Vincent in Soignies
- Sainte-Gertrude in Nivelles
- St. Feuillen in Fosses-la-Ville
- St. Denis in Liège
- Sainte-Croix in Liège
- St. Barthélemy in Liège
- St. Jean in Liège
- St. Martin in Liège, heute Basilika
- St. Paul in Liège
- Sainte-Begge in Andenne
- St. Monon in Nassogne
Frankreich
- Elsass
- St. Thiébaut oder St. Theobald in Thann (Haut-Rhin)
- Burgund
- Notre-Dame in Beaune (Côte-d’Or)
- St. Andoche in Saulieu (Côte-d’Or)
- St. Lazare in Avallon (Yonne)
- Stiftskirche von Montréal (Yonne)
- Bretagne
- Notre-Dame-de-Grande-Puissance in Lamballe (Côtes-d’Armor)
- Centre
- St. Ours in Loches (Indre-et-Loire)
- Île-de-France
- Notre-Dame in Melun (Seine-et-Marne)
- St. Quiriace in Provins (Seine-et-Marne)
- Notre-Dame in Mantes-la-Jolie (Yvelines)
- Notre-Dame in Poissy (Yvelines)
- Languedoc-Roussillon
- St. Michel in Castelnaudary (Aude)
- Pays de la Loire
- St. Aubin in Guérande (Loire-Atlantique)
- St. Martin in Angers (Maine-et-Loire)
- Lothringen
- St. Gengoult in Toul (Meurthe-et-Moselle)
- St. Léger in Marsal (Moselle)
- Midi-Pyrénées
- St. Pierre in La Romieu (Gers)
- Stiftskirche von Ibos (Hautes-Pyrénées)
- Haute-Normandie
- Notre-Dame-de-l'Assomption in Écouis (Eure)
- Notre-Dame in Vernon (Eure)
- Notre-Dame-et-Saint-Laurent in Eu (Seine-Maritime)
- Provence-Alpes-Côte d’Azur
- Notre-Dame in Briançon (Hautes-Alpes)
- Sainte Marthe (Collégiale royale) in Tarascon (Bouches-du-Rhône)
- St. Pancrace in Aups (Var)
- St. Paul in Hyères (Var)
- Notre-Dame des Anges in L’Isle-sur-la-Sorgue (Vaucluse)
- Rhône-Alpes
- St. Sauveur in Grignan (Drôme)
- St. Barnard in Romans-sur-Isère (Drôme)
Italien
Weblinks
- Katholische Stifte
- Evangelische Stifte
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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