- Esquire (Titel)
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Esquire (BE: [ɪˈskwaɪə], AE: [ˈɛskwaɪɹ, ɪˈskwaɪɹ]; englisch, entspricht in etwa „dem Ritter“ (vom lateinischen scutarius Schildträger oder eques Ritter). Die Abkürzung Esq. ist auch ein englischer Höflichkeitstitel. Esquire entspricht im Deutschen etwa dem „Hochwohlgeborenen“.
Ursprünglich bezeichnete es den Schildknappen (squire). Seit dem 16. Jahrhundert steht es für Angehörige des niederen Adels und wappenführende Bürger.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es oft anstelle des „Mr“ (jedoch hinter den Namen) in offiziellen Dokumenten und formeller Korrespondenz verwendet. Er dient allerdings nicht als Anrede. Inzwischen gilt dieser Titel im Umgang mit einfachen Bürgern als veraltet. Die britischen Ritterorden (Order of Saint John, Imperial Society of Knights Bachelor etc.) verleihen den Titel „Esquire“ noch heute an Assistenten des Ordens, sie gelten oft als Anwärter auf höhere Ränge des Ordens.[1]
In den USA tragen Juristen, vor allem Rechtsanwälte, üblicherweise das dem Namen nachgestellte „Esq.“, wohingegen hauptamtliche Richter den vorangestellten Titel „Honorable“ tragen. Die Verwendung des Titels beruht auf Konvention, nicht auf formellen Regeln.
Einzelnachweise
- ↑ Der Große Herder (Freiburg, 1932)
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