Etikettierungstheorie

Etikettierungstheorie

Der Begriff Etikettierungsansatz oder englisch Labeling Approach (von label „Aufkleber“, „Etikett“) bezeichnet in der Kriminalsoziologie zwei Ansätze zur Einstufung von Personen und Taten als „kriminell“.

Inhaltsverzeichnis

Karrieremodell mit Bezug auf ursprüngliche Kriminalität

Grundannahmen

Einige Vertreter dieses Ansatzes (approach) und Anhänger eines „Karrieremodells“ (z.B. Stephan Quensel, in seinen Frühschriften) gehen zunächst einmal davon aus, dass oft in der Frühphase der Verfolgung einer eventuellen Straftat weniger konkrete Verdachtsmomente zu einem an sich ungerechtfertigten Verdacht führen können, als vielmehr allgemeine berufliche oder laienhafte Vorurteile, z. B. bei Polizisten, vermeintlichen Tätern oder ehemaligen Opfern.

So kann es passieren, dass in Hinblick auf den/die verdächtigte/n Täter/in mit Hilfe eines offensichtlichen Merkmals ein angeblich (straf-)taterklärendes Etikett konstruiert wird (vgl. auch Stigmatisierung). So erleichterten rote Haare bei einer Frau während der Hexenverfolgungen im Mittelalter bspw. ihre Etikettierung als grundsätzlich übeltäterische „Hexe“. In den 1970er waren es dann z. B. lange Haare bei Männern, die ein Etikett „langhaarige Chaoten“ nach sich ziehen konnten.

Diese Vertreter gehen des Weiteren davon aus, dass bspw. ein Jugendlicher, der im Affekt tatsächlich eine unerlaubte Tat begangen hat und anschließend von seiner Umwelt (Polizei, Eltern etc.) zu hören bekommt, er „sei“ ein „Krimineller“, in der Folge in einem so erzeugten negativen Selbstbild („ich bin ein Krimineller“) immer weiter bestärkt wird, was wiederum zu weiteren, nun schwereren, Gesetzesübertretungen führen könne.

Grobes Ablaufschema

Annahmen des Labeling Approach, nach Stephan Quensel (1964), sind:

  • Kriminelles“ Verhalten ist ein Resultat gesellschaftlicher Normvorstellungen.
  • Gesellschaftliche Reaktionen auf von der Norm abweichendes Handeln determinieren das sich weiter steigernde kriminelle Verhalten nur noch und stigmatisiert den Handelnden als Verbrecher („stempeln“ ihn also „ab“), so dass er zu einer kriminellen „Karriere“ gezwungen wird.

Das Progressionsschema hierzu:

  • Abweichendes Verhalten einer Person führt zu einem Stigma („Brandmarkung“).
  • Dieses Stigma führt zu vermehrter Diskriminierung dieser Person von Seiten derer, die „sein“ Stigma kennen.
  • Diese Diskriminierung führt zum sozialen Ausschluss (Exklusion) aus der Gesellschaft.
  • Dieser Ausschluss wiederum birgt für die Person als eine mögliche Bearbeitungsstrategie den Rückzug in die Verbrecherrolle, da ihm kein anderes sozial vorgegebenes Selbstbild bleibt. Es kommt damit zur weiteren Desintegration/Desozialisation der Person
  • ...und schließlich zu einer kriminellen Karriere.

Ablaufschema im Einzelnen

Zum Beispiel kann einem Jugendlichen, der einer Laune oder einer Mutprobe folgt und etwas in einem Supermarkt stiehlt, von anderen, die um die Tat wissen, das Stigma „kriminelle Person“ angeheftet werden. Der Jugendliche kann in der Folge dieses Fremdbild für sich übernehmen und entsprechend handeln.

„Ursache“ für kriminelles Verhalten ist so betrachtet also eine (in radikaleren Ansätzen: die) erst von gesellschaftlicher Seite vorgegebene Möglichkeit, eine „kriminelle Karriere“ einzuschlagen - ein „Krimineller sein“ zu können. Eine andere Möglichkeit, das Handeln des Jugendlichen ohne stigmatisierende Etikettierung zu bezeichnen, wäre, beispielsweise von einer Form „alternativer Ökonomie“ zu sprechen.

Gesellschaftskritische Fragen, die sich für den Jugendlichen an die zweite Beschreibung anschließen könnten (statt der ersten Beschreibung als: „kriminelle Person“) wären zum Beispiel:

  • „Warum muss ich eigentlich erst Geld verdienen, bevor mir gestattet ist, meine Bedürfnisse zu befriedigen?“
  • „Warum muss ich, um Geld zu verdienen, zunächst das Interesse eines Anderen bedienen?“
  • „Warum muss ich erst meine Nützlichkeit beweisen, bevor ich an meine eigenen Bedürfnisse denken kann?“

Die Etikettierung als „Krimineller“ hingegen verunmöglicht solches Nachdenken. Gedanken wie „Ich habe etwas verbotenes getan!“, „Mein Handeln ist nicht normal, ist gestört“ sind durch stigmatisierende Etikettierung wahrscheinlicher. Entsprechend dem Karrieremodell von Quensel ist es dann auch wahrscheinlicher, dass es zu weiteren Delikten kommt, und der Jugendliche schließlich unwiederbringlich „auf die schiefe Bahn“ gerät, eine kriminelle Karriere beginnt.

Der Betroffene kann aber, wenn er über ausreichend Selbstbewusstsein und Autonomie verfügt, auch anders auf Stigmatisierung reagieren, indem er versucht, das Bild, das andere von ihm haben, kritisch zu hinterfragen, so dass sein eigenes Selbstbild von vornherein von der Stigmatisierung unberührt bleibt und er von selbst die obigen Fragen stellt, die vielen anderen in seiner Situation erst bewusst werden, wenn sie mit einer weniger stigmatisierenden Ausdrucks- und Sichtweise konfrontiert werden. Dies ist jedoch nicht leicht und gelingt den Wenigsten; die meisten ziehen sich zurück und übernehmen resignierend das über sie verhängte Etikett.

Im obigen Beispiel stigmatisierender Etikettierung ist es wahrscheinlich, dass der Betroffene vollends in die Rolle des „Kriminellen“ gedrängt wird, so dass gesellschaftliche Kontrollinstanzen in der Folge selbst bewirken, dass er noch weitere Stigmata aufgedrängt bekommt (u. a. „nicht beschulbar, pädagogisch nicht erreichbar, verhaltensgestört...“). Ein regelrechter Teufelskreis von Stigmatisierung - Probleme - unangemessene Versuche der Lösung der Probleme - weitere Stigmatisierung - Probleme -... kann die weitere Folge sein.

Kritik gesellschaftlicher Normen

Quensels Selbstkritik am ursprünglichen Karrieremodell

Wie Quensel ab 1986 betonte, kann das obige Karrieremodell nicht erklären, weshalb Angehörige aus sozial höher gestellten Milieus kriminell werden. Der Delinquente selbst kann an seinem Status als Krimineller nichts ändern, weil er ja nur das „Opfer“ gesellschaftlicher Rollenzuweisung ist. Ein so verstandener Ettikierungsansatz schließt unter anderem auch den psychoanalytischen Ansatz aus, weil er täterabgewandt ist und keine anderen Erklärungen zulässt.

Quensel kritisiert in seinen späteren Arbeiten vor allem die Funktion der Polizei und des Rechtsstaates. Er ist der Meinung, dass sie den Täter eigentlich erst in ihre kriminelle Rolle drängen; anstatt die Probleme des Täters zu lösen, lassen sie somit weitere Probleme entstehen. Als Beweis hierzu führt er die hohen Rückfallraten freigelassener Häftlinge an. Anhand dieser Rückfallraten sei die Stigmatisierung durch Instanzen und Institutionen (Polizei, Jugendamt etc.) mit ihren Auswirkungen in der Realität nachweisbar.

Quensel erklärt auf dieser Grundlage, dass jede Kriminalitätstheorie (sein Karrieremodell eingeschlossen), die aufgrund von behaupteter Subjektlosigkeit den Täter zum „Reaktionsdeppen“ degradiere, verworfen werden müsse. Dies gelte gleichermaßen sowohl für individualgenetische („Genfehler“), global soziologische, marxistische, aber eben auch für eine große Zahl jener Theorien von Anhängern eines kriminellen Karrieremodells. So kommt er zu dem Schluss, dass die ihrem empirisch nachweisbaren Inhalt nach eher dürftigen, gleichwohl aber auf den ersten Blick plausibel und funktional nützlich erscheinenden Kriminalitätstheorien - unter dem Mantel ihrer Wissenschaftlichkeit - ungeachtet ihrer internen Unterschiede alle nur irrationale, als vermeintliches „Wissen“ wahrgenommene Vorurteile über die Existenz einer „kriminellen Persönlichkeit“ vermittelten.

Dieser Kritik wegen wird deutlich, dass Quensel nunmehr, im Gegensatz zu der Einordnung aus den Lehrbüchern, deren Autoren sein altes, gesellschaftskonformes Karrieremodell bereitwillig nach wie vor vertreten, ebenfalls zu der zweiten Fraktion radikaler Etikettierungsansatzvertreter zu rechnen ist. Denn „Kriminalität“, so Quensel, sei in erster Linie zu begreifen als ein machtvolles Instrument herrschaftsstabilisierender „Legitimation“ gegenüber Beherrschten wie gegenüber möglichen Machtkonkurrenten und als ein „pervertierter Diskurs“ zwischen Mächtigen und Ohnmächtigen, die dem gleichen hegemonialen Glaubenssystem aufsäßen.

Mögliche Gegenmaßnahmen nach Quensel

Um die Kriminalität korrekt zu erkennen und in einigen Bereichen zu verhindern, sind die déformation professionnelle (d. i. die berufstypische Vorurteilsbildung) von Polizisten (die eigene Erfahrungen zu stark verallgemeinern) und allgemein die Vorurteile der Bevölkerung zu bekämpfen.

  • Die Instanzen (Polizei...) müssten weniger stigmatisierend auf mögl. Täter zugehen.
  • Die Instanzen müssten für Jugendliche als positiv erlebt werden (Polizei als Freund und Helfer).
  • Die Polizei müsste Initiative ergreifen, sich als Freund und Helfer zu präsentieren.

Konsequenzen

Vertreter der zweiten Position (z.B. Fritz Sack, Heinz Steinert, Helga Cremer-Schäfer, Wolfgang Keckeisen aber auch Stephan Quensel, in seinen Spätschriften), die sich aus Kritik an der ersten Position (wo vermeintlich von einem unselbständigen „Reaktionsdeppen“ ausgegangen wird) entwickelt hat, sprechen der Tat, die als „kriminell“ bezeichnet wird, daher jeden ontologischen Status als „kriminell“ ab.

Diese Version, die von einer Diskussion über „Stigmatisierung“ und ihre Auswirkungen streng getrennt werden kann, kritisiert somit schon die Suche nach einer in der Person innewohnenden, sehr konkret gedachten Ursache („kriminelle Energie“, „Persönlichkeit“, „Persönlichkeitsstörung“ etc.), die ihrem „kriminellen“ Handeln zugrunde läge. Stattdessen geht es zunächst bloß um die Fragen:

  • von wem welches Verhalten warum als „kriminell“ beschrieben (d. h. etikettiert) wird;
  • und vom wem welches Verhalten, und warum, als „normal“ etikettiert wird.

Wichtig ist in diesem Rahmen auch die Beobachtung der grundlegenden Relativität vieler gesellschaftlicher Normen über geschichtliche Epochen, internationale Grenzen und verschiedene Stufen technologischer und sozialer Veränderungen hinweg. Während zum Beispiel Homosexualität und homosexuelles Verhalten lange Zeit im Abendland als pathologisch, schädlich und kriminell angesehen wurden, konnte man gleichzeitig bei anderen zivilisierten Völkern, bei Naturvölkern und im Tierreich beobachten, wie gleichgeschlechtliche Sexualhandlungen häufig vorkamen, ohne irgendeinen erkennbaren Schaden anzurichten.

Überlegungen hinsichtlich der möglichen Ursachen sogenannter „krimineller Karrieren“ werden demnach nicht geführt. Dagegen treten weitgreifende, gesellschaftskritische Überlegungen über Grund und Zweck gesellschaftlich herrschender Gesetze, Regeln und Normen in den Mittelpunkt der Analyse. Mit Hilfe eines so verstandenen Labeling Approachs können aber nicht bloß solche Prozesse der Kriminalisierung, sondern jegliche Vorgänge in den Blick genommen werden, in denen andere Personen erfolgreich als „abweichend“ etikettiert werden. Dazu gehören ausdrücklich auch solche dichotomischen Feindbildetikettierungen der Pathologisierung („krank-gesund“, „gestört-normal“).

Vertreter eines solchen Etikettierungsansatzes betreiben, im Gegensatz zur ersten Variante, also keine Selbstbildpsychologie, sondern versuchen vielmehr die hinter der Produktion und Vergabe von Etiketten liegenden (gesellschaftlichen) Interessen zu bestimmen.

Siehe auch

Literatur

  • Becker, Howard S. (1981): Aussenseiter : zur Soziologie abweichenden Verhaltens. Frankfurt: Fischer-Taschenbuchverlag.
  • Cremer-Schäfer, Helga / Steinert, Heinz (1998): Straflust und Repression. Zur Kritik der populistischen Kriminologie. Westfälisches Dampfboot: Münster.
  • Goffman, Erving (2003) Stigma : über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. Frankfurt: Suhrkamp.
  • Keckeisen, Wolfgang (1976): Die gesellschaftliche Definition abweichenden Verhaltens: Perspektiven u. Grenzen d. labeling approach. München: Juventa.
  • Quensel, Stephan (1964): Sozialpsychologische Aspekte der Kriminologie: Handlung, Situation u. Persönlichkeit. Enke: Stuttgart.
  • Quensel, Stephan (1986): Let´s abolish theories of crime: Zur latenten Tiefenstruktur unserer Kriminalitätstheorien. In: Kriminologisches Journal 1. Beiheft 1986 S.11-23
  • Schwind, Hans-Dieter (2006): Kriminologie. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag.

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