- Europäische Politische Union
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Bei den so genannten Fouchetplänen handelt es sich um zwei Vorschläge der französischen Regierung unter Charles de Gaulle für eine Weiterentwicklung der europäischen Integration. Namensgeber war der französische Diplomat Christian Fouchet, der den Ausschuss zur Erarbeitung des entsprechenden Konzepts leitete.
Der erste Vorschlag, der am 5. September 1960 publik gemacht wurde, strebte die Gründung einer Europäischen Politischen Union (EPU) an, mit der die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sich auch auf politischem, kulturellem und verteidigungspolitischem Gebiet integrieren sollten. Er knüpfte damit an die Pläne zu einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) an, die 1954 gescheitert waren. Zentrale Institution der EPU sollte der Ministerrat sein, in dem die Regierungsvertreter der einzelnen Mitgliedstaaten einstimmig Entscheidungen treffen würden. Supranationale Elemente waren dagegen kaum vorgesehen.
Noch ehe die übrigen Mitgliedstaaten eindeutig Position zu dem französischen Plan bezogen hatten, stellte de Gaulle im Januar 1962 einen von ihm verschärften zweiten Entwurf des Fouchetplans vor. Dieser sah die Unterordnung der bereits bestehenden EWG-Institutionen unter den Ministerrat der EPU vor – und damit eine weitgehende Entmachtung der EWG-Kommission, was de facto die Aufgabe des supranationalen Integrationsprinzips bedeutet hätte. Da dies für die übrigen EWG-Mitgliedstaaten, insbesondere die Benelux-Staaten, nicht akzeptabel war, provozierte de Gaulle damit letztlich das Scheitern der EPU. Einzig die deutsche Regierung unter Konrad Adenauer bekundete weiterhin Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit Frankreich, was schließlich zur Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, also des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags vom 22. Januar 1963, führte.
Die weitere politische Integration stagnierte in der Folge bis zum Ende der Amtszeit Charles de Gaulles. Auf dem Gipfel von Den Haag 1969 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs schließlich einen Ausschuss einzusetzen, der Möglichkeiten einer Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) entwarf. Diese wurde jedoch erst 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte institutionalisiert; 1992 wurde sie im Vertrag von Maastricht zur Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union weiterentwickelt.
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