Europäisches Landschaftsübereinkommen

Europäisches Landschaftsübereinkommen
Europäisches Landschaftsübereinkommen
Kurztitel: Landschaftskonvention, Florenz-Konvention
Datum: 20. Oktober 2000
Inkrafttreten: 1. März 2004
Fundstelle: conventions.coe.int
Fundstelle (deutsch): nichtamtl., ebd.
Vertragstyp: Konvention des Europarats
Rechtsmaterie: Naturschutz, Kulturerbeschutz
Unterzeichnung: 35
Ratifikation: 29
Europäische Gemeinschaft
Deutschland:
Liechtenstein:
Österreich:
Schweiz: unterz. 20. Okt. 2000, noch nicht rat.
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Das Europäische Landschaftsübereinkommen (auch bekannt als Europäische Landschaftskonvention oder Florenz-Konvention) ist ein Übereinkommen des Europarates, welches auf Initiative des Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates entstanden ist. Es wurde am 20. Oktober 2000 in Florenz unterzeichnet und ist am 1. März 2004 in Kraft getreten.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt und Unterzeichnung

Es ist das erste völkerrechtliche Übereinkommen, das sich ausschließlich mit der Förderung, dem Schutz, der Pflege und der Gestaltung der europäischen Landschaften auseinandersetzt. Ziel ist außerdem, eine europäische Zusammenarbeit in Landschaftsfragen zu organisieren. Es stellt eine wichtige Grundlage für den Kulturlandschaftsschutz auf europäischer Ebene dar.

Das Übereinkommen betont zunächst den sozialen Nutzen und die europäische Dimension von Landschaften. Landschaften sind wichtige Elemente für die Lebensqualität der Bevölkerung. Das Übereinkommen betrifft sämtliche Landschaften. Es erfasst natürliche, ländliche, städtische und stadtnahe Gebiete, sowohl besonders bedeutsame als auch gewöhnliche. Alle staatlichen Maßnahmen sollen auf die jeweilige Landschaft ausgerichtet sein und an sie angepasst werden.

Das Abkommen sieht außerdem die Verleihung eines Landschaftspreises durch den Europarat an Gemeinden, Regionen und nichtstaatliche Organisationen vor, wenn sie mit ihrer Politik beispielhaft und dauerhaft zum Landschaftsschutz, zur Landschaftspflege und zur Landschaftsplanung beigetragen haben.

Auch Staaten, die nicht Mitglieder des Europarates sind, sowie die Europäische Union, können dem Abkommen beitreten.

Das Europäische Landschaftsübereinkommen wurde bereits von 35 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und von 29 ratifiziert.[1] Die Schweiz hat schon 2000 unterzeichnet,[2] die Ratifizierung ist aber weiter in Diskussion.[3][4]. 11 Staaten haben „dieses Instrument gemeinsamer Bemühungen zur Erhaltung des Europäischen Natur- und Kulturerbes“[5] weder unterzeichnet noch ratifiziert, dazu gehören unter anderem Albanien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Liechtenstein (beabsichtigt die Ratifizierung),[6] Monaco, Österreich,[5] und Russland.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Unterschriften und Ratifikationsstand. conventions.coe.int, abgerufen am 2011 (deutsch).
  2. Die Schweiz unterzeichnet die Europäische Landschaftskonvention. In: bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen. 20. Oktober 2000, abgerufen am 16. Mai 2011.
  3. 09.3182 – Interpellation Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention. parlament.ch, 12. Juni 2009, abgerufen am 16. Mai 2011.
  4. Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Ratifikation der Landschaftskonvention. In: bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen. Bundesamt für Umwelt, 1. Oktober 2010, abgerufen am 16. Mai 2011.
  5. a b Europäische Landschaftskonvention. In: naturschutz.at > Konventionen. Umweltbundesamt, 22. Dezember 2009, abgerufen am 16. Mai 2011.
  6. Europarat - CD-Pat. In: LLV.li / Regierung und Verwaltung / Hochbauamt / Internationale Zusammenarbeit / Europarat. Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, o.D., abgerufen am 16. Mai 2011.

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