Europäisches Umweltzeichen

Europäisches Umweltzeichen
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Das Europäische Umweltzeichen (kurz Euroblume) ist ein internationales Gütesiegel zur Kennzeichnung von Verbraucherprodukten und Dienstleistungen. Es wurde mit der EG-Verordnung 1980/2000/EG [1] eingeführt. Gekennzeichnet werden Konsumgüter, die sich durch besondere Umweltverträglichkeit und vergleichsweise geringe Gesundheitsbelastung auszeichnen sollen.

Die Auszeichnung wurde 1992 von der Europäischen Kommission eingeführt und wird heute eigenverantwortlich durch nationale Institute der teilnehmenden Länder vergeben.

Zu den häufig geprüften Produkten zählen z. B. Matratzen, Leuchten, Wandfarben, Lacke, Papier sowie Haus- und Elektrogeräte.

Inhaltsverzeichnis

Kriterien zur Auszeichnung

Im Vorfeld der Einführung hat das European Union Ecolabelling Board (EUEB) (zu deutsch: Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union, AUEU) [1] auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen einen Kriterienkatalog festgelegt. Das Gremium setzt sich zum einen aus den nationalen Vergabestellen der Teilnehmerländer, zum anderen aus Interessensvertretern der Industrie, Gewerkschaften, Umweltschutzorganisationen und Verbraucherschutzverbänden zusammen.

Zur Bewertung eines Produkts werden nicht nur einzelne Merkmale, sondern der gesamte Produktlebenszyklus herangezogen – einschließlich der umweltverträglichen Herstellung und Entsorgung. [2]

Euroblume in Deutschland

Für die Prüfung und Vergabe des Siegels innerhalb Deutschlands sind das Deutsche Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung (RAL) und das Umweltbundesamt verantwortlich. Produkte und Dienstleistungen werden auf Antrag überprüft und erhalten das Umweltzeichen nach positivem Prüfungsverlauf, Zustimmung der Europäischen Kommission und Abschluss eines Lizenzvertrags [3].

In Deutschland wird das Gütesiegel für drei Jahre vergeben.

Beispiel

Bei der Prüfung eines Leuchtmittels für den deutschen Markt wird der energetische Wirkungsgrad erhoben, also das Verhältnis von Leuchtstärke und Leistungsaufnahme. Geprüft werden außerdem Quecksilbergehalt, Verpackung, Gebrauchstauglichkeit, Brenndauer und umweltverträgliche Entsorgung. [4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b EG-Verordnung 1980/2000/EG. Abgerufen am 22. Juni 2009
  2. InNaTex: Informationsbroschüre der Internationalen Naturtextilmesse. Abgerufen 29. September 2006
  3. label-online.de: http://www.label-online.de/index.php/cat/3/lid/39. Abgerufen 29. September 2006
  4. thema-energie.de: EU-Umweltzeichen Euroblume. Abgerufen 29. September 2006

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