- Examinator
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Das Examen stammt aus dem Lateinischen, examina und bedeutet eigentlich Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung; Mehrzahl die Examina.
Es handelt sich meistens um eine schriftliche und mündliche Prüfung zum Nachweis eines bestimmten Kenntnis- und Wissensstandes. Bei Hochschulexamina bestehen die schriftlichen Prüfungen in der Regel aus fachbezogenen Klausuren und einer Examensarbeit (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit). Voraussetzung zum Ablegen eines Examens ist in der Regel die Absolvierung eines mehr oder weniger fest vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Studienganges. Schriftliche Abschlussarbeiten eines ordentlichen Studiums werden regelmäßig von einem Hochschullehrer vergeben, betreut und bewertet.
Weitere Wortformen:
- der Examinand: Prüfling.
- der Examinator, die ...toren: Prüfer, Betreuer.
Sofern das Examen nicht von einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), sondern von einer staatlichen Stelle abgenommen wird, spricht man von einem Staatsexamen. Dies ist bei den Studiengängen Jura, Lebensmittelchemie, Lehramt, Medizin, Pharmazie und Forstwirtschaft sowie bei den staatlichen Prüfungen zum/zur staatlich geprüften TechnikerIn der Fall. Neben den Staatsexamen gibt es unter anderem das theologische Examen als Abschlussprüfung des Theologiestudiums, sowie das Konzertexamen als Abschlussprüfung eines Aufbaustudiengangs an einer Musikhochschule, des Weiteren gibt es noch das staatliche Examen in der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn.
Literatur
- Vgl. den Leitfaden für die Betreuung und Erstellung einer wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Examensarbeit von Hans-Otto Schenk: Die Examensarbeit, UTB 2657, Göttingen 2005, ISBN 3-8252-2657-3
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