- Expressgut
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Expressgut war in Deutschland eine Form der Beförderung von Gütern mit der Eisenbahn.
Expressgut wurde – wie das Reisegepäck – in Reisezügen befördert. Damit war ein rascher und weitgehend planbarer Versand an den Empfänger möglich. Im Gegensatz dazu wurde Stückgut in Güterzügen befördert.
Als Expressgut angenommen wurden alle Gegenstände, die sich nach Art, Gewicht und Verpackung zur Mitnahme in den in den Reisezügen mitgeführten Gepäckwagen eigneten.
Expressgut wurde während der gesamten Dienstzeit der Bahnhöfe angenommen, auf größeren Bahnhöfen am Gepäckschalter, auf kleineren Stationen am allgemeinen Fahrkartenschalter.
Für die Berechnung der Frachtkosten veröffentlichte die Bahnverwaltung in den Kursbüchern und Fahrplänen besondere Frachttafeln.
Aus Rationalisierungsgründen entfielen die Gepäckwagen in den Reisezügen, außerdem war die für das Be- und Entladen notwendige Aufenthaltszeit sowie die Personalvorhaltung auf den Stationen unwirtschaftlich. Der Expressgutverkehr mit Personenzügen wurde bei der Deutschen Bundesbahn mit Ablauf des Jahresfahrplans 1989/1990 und in der Form eigener GEP-Züge bei der Deutschen Bahn AG im Jahr 1998 eingestellt.
Weblinks
- Beförderungsbedingungen der Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr für Expressgut
- Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur Entwicklung von Eisenbahnverkehrsleistungen
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