Akoluth

Akoluth

Ein Akolyth (gr. ακόλουθος akóloytos „Begleiter“, „Gefolgsmann“) ist ein männlicher Laie, der dazu amtlich bestellt ist, im Gottesdienst der (lateinischen) katholischen Kirche einen besonderen liturgischen Dienst auszuüben. Bis 1972 war das Amt die höchste der vier niederen Weihen.

Im 3. Jahrhundert wurde das Amt in der Westkirche erstmals bezeugt, in der römischen Liturgie half er bei der Bereitung des Altars und bei der Kommunionspendung.

Ein Akolyth wird heute gemäß Can. 230 § 1 CIC in liturgischer Form beauftragt. Die sakramentale Befähigung beruht jedoch allein auf der Taufe. Der Akolyth erfüllt als Helfer des Diakons und des Priesters verschiedene Aufgaben im Gottesdienst. Im Bedarfsfall hilft er bei der Austeilung der Kommunion (Can. 910 § 2 CIC), verrichtet den Altardienst oder nimmt die Aussetzung des Allerheiligsten zur Verehrung durch die Gläubigen vor (Can. 943 CIC). In Abwesenheit eines beauftragten Akolythen dürfen seine Aufgaben durch andere geeignete Personen katholischen Glaubens wahrgenommen werden (AEM 2002 Nr. 100; siehe: Kommunionhelfer, Ministrant).

Kandidaten des Diakonen- und Priesteramtes müssen vor ihrer Ordination eine angemessene Zeit als beauftragte Akolythen Dienst getan haben. Als problematisch wird nicht selten die kirchenrechtliche Bestimmung empfunden, dass die Beauftragung zum Akolythen-Dienst nur Männern erteilt werden darf. In den deutschsprachigen Gebieten wird sie meist nur im Rahmen der Vorbereitung auf Diakonen- und Priesterweihe vorgenommen. Das Fehlen eines beauftragten Akolythen im Gemeindegottesdienst ist hierzulande daher die Regel.

Heute werden Ministranten manchmal ungenau als Akolythen bezeichnet. Der Unterschied ist jedoch nur liturgierechtlicher, nicht etwa sakramentaler Natur.

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