- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
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Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im dualen Berufsausbildungssystem. Die schulische Ausbildung erfolgt in 20 Landesfachklassen in Deutschland in der Regel im Blockunterricht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine zweijährige Umschulung mit gleichwertigem Inhalt zu machen – neu in der deutschen Sicherheitsgeschichte. Die Ausbildung enthält im Blockunterricht an den Berufsschulen 880 Unterrichtseinheiten, die Umschulung in den zwei Jahren enthält einen theoretischen Unterricht von 2160 Unterrichtseinheiten im Lernfeldkonzept.
Aufgabe der Fachkräfte ist es, zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, indem sie Personen sichern, Objekte, Werte und Anlagen schützen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Bei ihrer Dienstausübung stehen den Fachkräften für Schutz und Sicherheit, wie anderen Sicherheitsmitarbeitern von Sicherheitsunternehmen und jedem anderen Bürger auch, ausschließlich die sogenannten „Jedermannrechte“ zu. Hoheitliche Aufgaben können nur nach entsprechende Beleihung (etwa im Rahmen der Fluggastkontrolle oder im Rahmen kommunaler Ordnungsdienste) durchgeführt werden. Das Berufsbild wurde im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Einführung eines zweijährigen Ausbildungsberufes „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ überarbeitet.[1]
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild
Fachkräfte für Schutz arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten als Teamleiter, Einsatzleiter, und unterstützen idealerweise den Meister für Schutz und Sicherheit. Sie übernehmen die Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften im Einsatzfall sowie in der Vorplanung. Sie planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch, beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten Sicherheitsmaßnahmen ein. Sie kennen Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen. Schutz- und Sicherheitstechnik überprüfen sie und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein. Fachkräfte für Schutz überprüfen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, z.B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und Einhaltung des BDSG. Sie kennen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Ausbildungsschwerpunkte
Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Schutz und Sicherheit
- Umwelt- und Brandschutz
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
- Maßnahmen der ersten Hilfe
- Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
- Betriebswirtschaft
- Leistungen von Sicherheitsdiensten
- Kalkulation von Sicherheitsdienstleistungen
- Personalkalkulation
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Kommunikation und Kooperation
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Perspektiven
Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann zwei Jahre nach der Abschlussprüfung (d.h. 2 Jahre Berufspraxis) die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ablegen.
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten sind durch verschiedene Studienangebote der Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten gegeben.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit auf juris, abgerufen am 8. Mai 2011.
Weblinks
- Schutz und Sicherheit
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