- Autobahnabfahrt
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Die Anschlussstelle (Symbol in Deutschland: , Kurzbezeichnung: AS) ist eine bauliche Einrichtung an der Autobahn, durch die eine Verbindung mit dem übrigen Straßennetz hergestellt wird.
Eine Anschlussstelle verbessert die Verkehrsinfrastruktur eines Gebiets und ist somit ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Sie besteht meistens aus jeweils einer Auf- und einer Abfahrt an beiden Richtungsfahrbahnen und ist so angelegt, dass der fließende Verkehr auf der Autobahn nicht beeinträchtigt wird. Dazu gibt es bei der Abfahrt einen neben der Autobahn verlaufenden Verzögerungsstreifen, der den abfahrenden Fahrzeugen die Reduzierung der Geschwindigkeit ermöglicht, um die Abfahrt sicher zu durchfahren. Bei der Auffahrt dient ein Beschleunigungsstreifen zur Erhöhung der Geschwindigkeit, damit sich ein Fahrzeug in den fließenden Verkehr auf der Autobahn einordnen kann. Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sind jeweils durch Fahrbahnmarkierungen von der Autobahn getrennt. In Baustellenbereichen und dicht bebauten Gebieten können Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen extrem verkürzt sein oder gar ganz entfallen.
In der Schweiz wie auch in Deutschland ist jeder Anschlussstelle eine Nummer (sequenzielle, relative Nummerierung) [1] Nummerierungssystem (en)] zugeordnet, die im Normalfall für jede Autobahn bei 1 beginnend fortlaufend ist, wobei auch Autobahnkreuze und Autobahndreiecke bei der Nummerierung berücksichtigt werden. Bei Doppelanschlussstellen oder Anschlussstellen innerhalb eines Knotenpunktes kann auch eine gemeinsame Nummer für mehrere Ausfahrten vergeben werden.
In Österreich bezeichnet die Nummer (absolute Nummerierung) der Anschlussstellen auf Autobahnen und Schnellstraßen den Autobahnkilometer der Anschlussstelle.
Inhaltsverzeichnis
Bauformen
Es gibt verschiedene Bauformen von Anschlussstellen, die je nach den topologischen Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen können. Meist führt der Autobahnzubringer über eine Brücke über die Autobahn. Vor allem in dicht bebauten Gebieten führt manchmal die Autobahn über den Zubringer hinweg. Es gibt drei Grundformen von Anschlussstellen, die unabhängig von der Art der Querung eingesetzt werden können. Üblicherweise finden sich die Abfahrten auf der rechten Fahrbahnseite, selbst wenn die Autobahn (tunnel- oder brückengebunden) nach links verläuft. Es gibt nur wenige Anschlussstellen, die nach links weggeführt werden.
In Ballungsgebieten sind gelegentlich Anschlussstellen anzutreffen, die nur das Auf- oder Abfahren in eine Richtung erlauben. Häufig sind an den beiden Richtungsfahrbahnen unterschiedliche Bauformen von Ab- und Auffahrt vorzufinden.
S-Abfahrt, Bogen-Auffahrt
Die Abfahrt verläuft in S-Kurve mit Rechts/Links-Kombination und trifft dann auf die Zubringerstraße. Die Auffahrt beginnt rechts von der Einmündung der Abfahrt und verläuft in einem Rechtsbogen, der auf den Beschleunigungsstreifen trifft.
Bogen-Abfahrt, S-Auffahrt
Die Abfahrt von der Autobahn verläuft nach Über- oder Unterquerung der Zubringerstraße in einem Rechtsbogen und trifft dann auf diese. Die Auffahrt beginnt rechts neben der Einmündung der Abfahrt, verläuft dann in einer leichten Links/Rechts-Kombination, um schließlich in den Beschleunigungsstreifen überzugehen.
S-Abfahrt und -Auffahrt / "Raute"
Die Abfahrt verläuft vor der Querung der Zubringerstraße in einer leichten S-Form auf selbige. Auf der anderen Straßenseite geht die Auffahrt ebenfalls in S-Form auf die Autobahn.
Diese Bauform findet oft dort Verwendung, wo das Gebiet neben der Autobahn keinen ausgedehnteren Ausbau ermöglicht. Verlaufen die Auf- und Abfahrten sehr nah und nahezu parallel zur übergeordneten Straße, nennt man diese Bauform auch Holländer-Rampen oder Parallelrampen. Alle drei Formen können für beide Richtungsfahrbahnen kombiniert sein, am häufigsten ist die Kombination der ersten beiden, was zur Folge hat, dass beide Auf- und Abfahrten auf derselben Seite des Zubringers anschließen.
Kopplung von Anschlussstellen und Raststätten
Gelegentlich wird die Fläche zwischen den Ausfahrten für eine Autobahnraststätte genutzt. Eine solche Lage hat den Vorteil, dass sie auch für Verkehrsteilnehmer, welche die Autobahn nicht benutzen dürfen, leicht erreichbar ist. Ein Beispiel für eine solche Raststätte ist die Autobahnraststätte Bruchsal. Allerdings ist bei dieser die Autobahnausfahrt nicht ausgeschildert, obwohl sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist.
Anschlussstellen bei Kraftfahrstraßen
Anschlussstellen vierspuriger Kraftfahrstraßen unterscheiden sich in ihrer Bauart nicht von der von Autobahnen. Allerdings existiert bei vierspurigen Kraftfahrstraßen keine Nummerierung der Anschlussstellen.
Anschlussstellen zweispuriger Kraftfahrstraßen werden oft (wahrscheinlich aus Kostengründen) nur mit einer Zufahrt versehen. Bei solchen Anschlussstellen ist auf der Schnellstraße links abbiegen nötig, was eine erhöhte Unfallgefahr bei dichtem Verkehr mit sich bringt.
Sonstige Formen
Vor allem beim Autobahnanschluss an autobahnähnliche Zubringerstraßen sind auch Bauwerke in Form von Autobahnkreuzen oder Autobahndreiecken zu finden, die als Anschlussstelle dienen.
Behelfsanschlussstellen
Insbesondere an Vorkriegsautobahnen existieren Behelfsanschlussstellen. Ihr baulicher Ausbauzustand erfüllt die üblichen Anforderungen an Anschlussstellen nicht. Insbesondere fehlen Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen ganz oder weitgehend. Zu den Behelfsanschlussstellen gibt es im Gegensatz zu regulären Anschlussstellen keine Vorwegweiser. Im Zuge von Ausbaumaßnahmen wurden Behelfsanschlussstellen zunehmend in normale Anschlussstellen umgewandelt oder ganz aufgelöst.
Eine Sonderform der Behelfsanschlussstelle ist die Bedarfszu- und -ausfahrt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie üblicherweise nicht als regulärer Weg zur Verfügung steht und durch Absperrmaßnahmen gesichert ist. Zum Beispiel findet man diese um den Zulaufverkehr zu Stadien / Messezentren zeitweise zu erleichtern. Die Polizei / Straßenmeisterei hat obendrein die Möglichkeit, über Sollbruchstellen in den Leitplanken am rechten Fahrbahnrand eine Ausleitung vorzunehmen, z. B. nach Vollsperrrung mit einer geschätzten Dauer jenseits von zwei Stunden und gemäß Straßenverkehrsgesetz bei Gefahrgutunfällen.
Siehe auch
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