- Fahrgast (Passagier)
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Ein Passagier (vom Französischen: passager, passajour = Reisender, aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt), bei Land- und Binnengewässerfahrzeugen auch Fahrgast, ist eine Person, die mit einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmittel des Personenverkehrs gemäß einer Beförderungsbedingung und mit Zustimmung der bedienenden Verkehrsgesellschaft, also als Schiffs-, Flug-, Bahn- oder Busreisender, befördert wird und das Verkehrsmittel nicht bedient.
Passagiere entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (auch: Fahrpreis oder Passage genannt), z. B. Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung für die Nutzung ist je nach Verkehr verschieden: Fahrkarte und speziell bei Flugreisen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte).
In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflügen streng zwischen Piloten und Passagieren unterschieden: jeder Mitflieger, der für das fragliche Luftfahrzeug keine Fluglizenz besitzt, ist Passagier oder kurz Pax. Diese im Luftfahrt-Jargon und auch in Hotellerie und Gastronomie mittlerweile übliche Bezeichnung (deutscher Plural Paxe) ist ursprünglich die Abkürzung von persons approximately, also „ungefähre Anzahl der Personen an Bord“.
Siehe auch
- Passagierschiff
- Flugreise
- Blinder Passagier (versteckt und unberechtigt Mitreisender)
- Personenbeförderungsschein
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