- Fahrschule
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Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Für Dienstführerscheine während militärischer Ausbildungen bestehen meistens eigene Fahrschulen, so wie bei der Bundeswehr. In der Schweiz ist die militärische Fahrberechtigung mit dem zivilen Führerausweis gekoppelt.
Wer in Deutschland eine Fahrschule betreiben will, bedarf der Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). Wer Fahrschüler ausbildet (Fahrlehrer), bedarf der Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis.
Zu Österreich siehe auch L17-Ausbildung.
Inhaltsverzeichnis
Fahrschulen in Deutschland
Geschichte
Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf'schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.
Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.
Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.
Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.
Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine geregelte Ausbildung.
Seit 2011 ist es in Deutschland möglich, anstatt mit 18 bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren (Begleitetes Fahren). Dafür muss der Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf "Begleitetes Fahren" stellen; dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.
Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)
Siehe Hauptartikel: Fahrlehrer
Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.
Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.
Statistik
Von 1987 bis 2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 44.642 Fahrlehrerlaubnisse erteilt (Quelle: KBA). Es gibt aktuell ungefähr 17.000 Fahrschulen in Deutschland. Qualitätsberichte, wie von Krankenhäusern, über einzelne Fahrschulen gibt es bislang nicht. Lediglich die zuständige Behörde (StVA) hat eine nichtöffentliche Statistik.
Entsprechend den Anforderungen der Kunden, insbesondere von Transportunternehmen, die ihre Fahrer gezielt ausbilden lassen, gibt es schon einige Fahrschulen, die die Abläufe, ihre Kundenorientierung und die Organisation im Rahmen freiwilliger Qualitätsmanagementsystem einer regelmäßigen externen Kontrolle unterziehen lassen und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert sind.
Fahrschulen in der Schweiz
In der Schweiz ist jeder über 23-jährige berechtigt, der mindestens drei Jahre den Ausweis der gleichen Kategorie besitzt, den Fahrschüler (d.h. den Inhaber des „Lernfahrausweises”) bei der Ausbildung zu begleiten, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Er darf jedoch, ohne Fahrlehrerausweis, höchstens einen Fahrschüler pro Jahr "ausbilden".
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr
- Führerschein und Fahrerlaubnis
Weblinks
Commons: Fahrausbildung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Deutschland
- BVF Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Dachverband der Fahrlehrer in Deutschland
- Österreich
- Schweiz
Kategorien:- Fahrerlaubnisrecht
- Bildungseinrichtung (Verkehr)
- Verkehrspsychologie
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