- Fallmesser
-
Fallmesser sind eine spezielle Art von Messern, bei denen die im Messergriff verborgene Klinge durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung aus dem Griff fällt und verriegelt.
Im Zweiten Weltkrieg wurden Fallmesser von deutschen Fallschirmjägern verwendet. In ähnlicher Bauart wurde es auch bei den Fallschirmjägern der Nationalen Volksarmee und auch der Bundeswehr verwendet, wo es bis heute im Einsatz ist.
Der Umgang mit Fallmessern ist in Deutschland verboten[1] wie es auch bei Springmessern mit einer Klingenlänge von über 8,5cm der Fall ist. Das Gesetz gewährt Ausnahmen für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden.
Eine weitere Ausnahme bilden Fallmesser, welche bestimmte Merkmale eines Rettungsmessers erfüllen. Diese wurden durch das BKA als Werkzeug eingestuft und dürfen unter Anderem von Jedermann besessen sowie geführt werden [2]
Quellen
- ↑ Waffengesetz Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1, sowie Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 2.1.2
- ↑ http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf Feststellungsbescheid des BKA zur Einstufung von Rettungsmessern
Kategorie:- Messer (Waffe)
Wikimedia Foundation.