- Faltdach (Architektur)
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Ein Faltdach, selten Faltendach genannt, ist eine Dach-Bauform aus in der Regel vier gleichgroßen, meist unregelmäßigen Rautenhälftenpaaren auf einem Gebäude mit quadratischem Grundriss und vier Dreiecksgiebeln (Schildgiebel) als Wandabschluss. Die jeweils mit ihrer langen Seite aneinanderstoßenden vier Rautenhälftenpaare besitzen an der nach innen zum Dachstuhl weisenden Stoßkante einen Innenwinkel, die sogenannte Kehle, und erzeugen vier längs „gefaltete“ Rauten. Dabei besteht ein Rautenhälftenpaar aus zwei zueinander spiegelbildlichen, stumpfwinkligen Dreiecken, deren oberer Spitzenwinkel (Dachspitze) meist kleiner als der untere ist. Bei Gleichheit der Spitzenwinkel liegen regelmäßige Rautenhälftenpaare oder „Faltrauten“ vor. Die vier gegenüber den vier Giebeln um 45° versetzten „Faltrauten“ stoßen, wie die flachen „regulären“ Rauten beim Rhombendach, mit ihren oberen Spitzen und den daran anliegenden acht Außenseiten aneinander und bilden so die Dachspitze (meist mit Dachkugel, Wetterhahn, Dachkreuz oder Fahnenstange abgeschlossen) und die vier Dachfirste (Dachkanten), die von der Dachspitze zu den vier jeweiligen Giebelspitzen verlaufen. Die vier unteren „Faltrauten“-Spitzen liegen auf den vier Mauerecken zwischen je zwei über Eck liegenden Giebeln auf (Dachtraufe), die acht unteren Rautenaußenseiten auf den acht Giebelseiten.
Hauptanwendung waren wie bei den Rhombendächern Turmhelme meist sakraler Bauten. Sie waren aus einer Holzbalkenkonstruktion mit Schiefer bedeckt ausgeführt, in seltenen Fällen aus Stein. Es gab auch Faltdächer mit sechs- und achtseitiger Geometrie.
In modernen Gebäuden gibt es Faltdächer in Stahlbetonbauweise.
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