- Februarpatent
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Als Februarpatent bezeichnet man die Verfassung im Kaisertum Österreich aus dem Jahr 1861.
Entwicklung
Die Februarverfassung wurde vom damaligen Staatsminister Anton von Schmerling ausgearbeitet und am 26. Februar 1861 durch das Februarpatent in Kraft gesetzt, d.h. von Kaiser Franz Joseph für die gesamte Monarchie erlassen. Sie löste das Oktoberdiplom von 1860 ab.
In der Februarverfassung wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates geregelt. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates sollte durch die Landtage gewählt werden. Diese Regelung wurde aber von den Ungarn und teilweise von Galizien als zu zentralistisch abgelehnt. Bereits am 20. September 1865 wurde ein Teil der Februarverfassung (nämlich das Grundgesetz über die Reichsvertretung) durch das Sistierungspatent sistiert. Trotzdem bildet die Februarverfassung die Grundlage der Dezemberverfassung von 1867, die für die nicht-ungarischen ("cisleithanischen") Länder der Habsburgermonarchie bis zu deren Untergang 1918 in Kraft blieb.
siehe auch: Silvesterpatent
Weblinks
- Die inoffiziell Februarpatent genannte Verfassungsurkunde, RGBl. Nr. 20/1861, im damaligen österreichischen Gesetzblatt; Website der Österreichischen Nationalbibliothek
- Das Februarpatent im Volltext
- Februarpatent. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
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