- Feuererlaubnis
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Der militärische Begriff Feuererlaubnis wird im Rahmen der Feuerregelung für die Flugabwehr und die Fliegerabwehr in Form von Befehlen benutzt. Im Gegensatz zum Feuerverbot, das die Bekämpfung von Flugzeugen außer zur unmittelbaren Selbstverteidigung vollständig untersagt, wird die Feuererlaubnis von der Bedingten Feuererlaubnis unterschieden.
Bei der Bedingten Feuererlaubnis darf nur gegen einwandfrei als feindlich erkannte Luftfahrzeuge das Feuer eröffnet werden, und auch nur, wenn dadurch keine eigenen Luftfahrzeuge gefährdet werden. Die Bedingte Feuererlaubnis gilt als ständige Feuerregelung für den Flugzielbeschuss durch Flugabwehrtruppen, denen die einwandfreie Identifizierung durch Freund-Feind-Erkennungssysteme (IFF) und intensivere Ausbildung leichter möglich ist.
Die Feuererlaubnis erlaubt den Beschuss von Luftfahrzeugen, sofern sie nicht als eigene Flugzeuge erkannt worden sind, erhöht somit also die Gefahr des sogenannten Friendly Fire.Im Rahmen der Feuerregelung werden Feuererlaubnis oder Feuerverbot grundsätzlich gemeinsam mit dem Grad der Bereitschaft zur Fliegerabwehr (für alle Truppen) oder der Senderegelung für Radar (für Flugabwehrtruppen) befohlen. („Feuerbereitschaft zur Fliegerabwehr, Feuererlaubnis!“; „Sendeverbot für Radar, Bedingte Feuererlaubnis!“)
Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Begriffe ausschließlich für die Regelung des Feuers der Luftabwehr genutzt. Für den Feuerkampf von Artillerie oder Kampftruppen gelten andere Begriffe.
Literatur
- ZDv 3/90 Fliegerabwehr
- Taschenbuch für Wehrausbildung
- Bellmann, Handbuch für Übung und Einsatz
Kategorien:- Fachbegriff (Militärwesen)
- Luftkrieg
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