- Feuerwiderstand
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Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102, in der englischen BS476 oder in der kanadischen MBO - NBC katalogisiert.
Das Zulassungsverfahren von nicht katalogisierten Bauteilen erfordert zur Erlangung einer baurechtlichen Zulassung eine Brandprüfung.
Der Feuerwiderstand ist zusammen mit anderen Kriterien Teil der Brandrate eines Bauteils. Um die allgemeine Tauglichkeit eines Bauteils sicherzustellen, muss beispielsweise eine Brandschutztür auch einer festgelegten Anzahl von Öffnungs- und Schließvorgängen (in der Regel 200.000 Zyklen) standhalten.
Funktionen, die ein Bauteil im Brandfall gegebenenfalls erfüllen muss:
- Tragfähigkeit
- Raumabschluss
- Verhinderung der Brandausbreitung durch Wärmekonvektion und -strahlung
- Verhinderung der Brandausbreitung durch Wärmeleitung (wärmeisolierende Wirkung)
- Rauchdichtigkeit
Inhaltsverzeichnis
Einteilung der Bauteile
Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102 sind:
Feuerwiderstandsklasse
KurzbezeichnungFunktionserhalt
überdeutsche bauaufsicht-
liche BenennungF30 30 Minuten feuerhemmend F60 60 Minuten hochfeuerhemmend F90 90 Minuten feuerbeständig F120 120 Minuten hochfeuerbeständig F180 180 Minuten höchstfeuerbeständig Weitere Kennbuchstaben, welche für die Kurzbezeichnung verwendet werden:
- F: Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen
- F: Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite.
- T: Türen und Klappen, Ergänzung: "auch Abschlüsse zur Sicherung von Öffnungen, hier werden Bauteile behandelt wie Feuerschutz- und Rauchschutztüren, sonstige Türen und Feststellanlagen."
- G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Hitzestrahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite. Ein Wattebausch (siehe DIN 4102) wird entzündet. Ergänzung: "Sicherung von Sichtöffnungen sind G-Verglasungen, die einen Raumabschluss ohne Wärmedämmung darstellen, d.h. Strahlungshitze kann mehr oder weniger ungehindert durchdringen (abhängig von der Bauart der Verglasung)"
- L: Lüftungskanal und -leitungen
- E: Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt)
- I: Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt)
- K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
- R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
- S: Schott, Kabelbrandschott
- W: Nichttragende Außenwände
Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.
Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Brandwände müssen zum einen eine Feuerwiderstandsdauer von F90 besitzen und darüber hinaus mechanischen Stoßprüfungen widerstehen, geregelt in DIN 4102.
Nachweis im Brandversuch
Der Nachweis der Zuordnung eines Bauteils in eine Feuerwiderstandsklasse erfolgt in Brandversuchen. In Abhängigkeit von der Art des Bauteils (Innenwand, Außenwand, Stütze, Decke, Fußboden, Tür, Fenster) sind die Brandversuche leicht abgewandelt.
Siehe auch
- Brandrate
- Brennbarkeit
- Brandprüfung
- Brandverhalten
- Intumeszenz
- Entflammbarkeit
- Einheits-Temperaturzeitkurve
- (Brand-)Schott
Weblinks
- Baustoff-Klassifizierung nach der neuen DIN EN 13501-1 und Feuerwiderstandsdauer nach DIN EN 13501-2 auf den Seiten der Hagebau-Brandschutzallianz
- Übersicht über die Regelungen in den neuen Brandschutznormen, Prof. Dipl.-Ing. J.Herrmann der Hochschule Wismar
Einzelnachweise
Kategorien:- Brandschutz
- Brandlehre
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