Feuerwerkstechniker

Feuerwerkstechniker
Feuerwerker im 17. Jahrhundert; Ausschnitt aus einem Gemälde von Joseph Furttenbach

Der Pyrotechniker (von griechisch πυρ pyr „Feuer“) beschäftigt sich mit der Herstellung und/oder Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und pyrotechnischer Sätze, insbesondere bei Feuerwerken. Pyrotechniker, die zudem über eine gesonderte Ausbildung im Spezialeffektebereich verfügen, werden bei Filmproduktionen eingesetzt, um z. B. ein Auto zu sprengen oder Einschüsse darzustellen.

Einen Überblick über die rechtliche Klassifikation dieser Tätigkeiten gibt der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Rechtliches in Feuerwerk

Pyrotechniker ist in Deutschland und Österreich kein Lehrberuf.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

  • Als Pyrotechniker ist keine Berufsausbildung im bekannten Sinne erforderlich, sondern lediglich ein Befähigungsschein im Rahmen des deutschen Sprengstoffrechts, nach § 20 des deutschen SprengG, um gewerblich im Auftrag einer Firma in der Pyrotechnik arbeiten zu dürfen. Voraussetzung ist das Mindestalter von 21 Jahren, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die körperliche Eignung sowie eine bestandene Fachkundeprüfung bei einem staatlichen oder einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger, für die Berechtigung der Klasse IV die nachweisliche Mitarbeit an 26 Großfeuerwerken.
  • Für das Inverkehrbringen oder den Erwerb pyrotechnischer Gegenstände bedarf es hingegen einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, die auf das Unternehmen (Firma) ausgestellt wird.

Dem Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG ist es generell nicht gestattet selbstständig tätig zu werden, sondern nur für seinen Arbeitgeber, den Erlaubnisinhaber nach §7 SprengG, durch den er auch erst Versicherungsschutz erhält! Selbst ein bloßer Erwerb von erlaubnisscheinpflichtigen Artikeln ist dem Befähigungsscheininhaber nicht erlaubt. Diese erhält er ausschließlich durch seinen Arbeitgeber. Wer also selbst erlaubnisscheinpflichtige Artikel erwerben will, benötigt daher zwingend eine Erlaubnis nach §7 SprengG als Unternehmer oder nach §27 SprengG als Privatperson. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung (beim Abbrennen von Feuerwerken) nachgewiesen wird. Ein Erlaubnisinhaber nach §27 SprengG darf hingegen keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Um die Fachkunde zu erhalten, hat der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf von 5 Jahren an einem Wiederholungslehrgang teilzunehmen und darf zudem nicht länger als 2 Jahre mit der Tätigkeit pausieren. Sonst verliert ein ausgestellter Befähigungsschein seine Gültigkeit.

Österreich

Prinzipiell ist der Umgang mit Pyrotechnik für Gewerbetreibende wie auch Privatpersonen im Pyrotechnikgesetz (PyroTG) geregelt.

Um in Österreich ein Großfeuerwerk (Feuerwerkskörper mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 250 g) durchführen zu dürfen bzw. um diese pyrotechnischen Gegenstände überhaupt beziehen zu dürfen, benötigt man in jedem Einzelfall eine behördliche (bescheidmäßige) Bewilligung von der zuständigen Sicherheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Diese erhält man in der Regel auf Antrag wenn folgende persönliche Bedingungen erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Verlässlichkeit (dass die pyrotechnischen Gegenstände nicht missbräuchlich oder leichtfertig verwendet werden)
  • Nachweis über die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pyrotechnik.

Der Nachweis der Fachkenntnisse kann insbesondere erfolgen durch:

  • Vorlage einer Berechtigungsurkunde für die Erzeugung von pyrotechnischen Gegenständen
  • durch eine Bescheinigung einer Sicherheitsbehörde (BH oder BPD) nach §5,6 und 26 PyroTG, dass festgestellt wurde, dass der Antragsteller die notwendigen Fachkenntnisse besitzt

Unter Fachkenntnisse versteht man insbesondere:

  • Gesetzliche Grundlagen (Pyrotechnikgesetz, relevante Bestimmungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes, Beförderungs- und Lagervorschriften);
  • Kenntnisse über die verwendeten Explosivstoffe (einfache „Pyrochemie“); inkl. Geschichte der Feuerwerkerei;
  • Warenkunde (Arten, Aufbau, Funktion, Wirkung und Gefahren der gängigen pyrotechnischen Gegenständen);
  • Materialien und Hilfsmittel (Mörser, Abschussvorrichtungen, Befestigungsmittel, etc.);
  • Zünd- und Anzündtechniken (Hand- und elektrische Zündung);
  • Projektieren von Feuerwerken (Auswahl des Abbrennplatzes, Planung, Versicherung, Antragstellung und Choreographie);
  • Setup-Techniken (Vorbereitung der pyrotechnischen Gegenstände, Aufbau und Montage des Feuerwerkes);
  • Sicherheitsvorkehrungen (Einsatz von Helfern, Schutzausrüstung, Sicherheitsabstände, Unfallverhütungsmaßnahmen, Grundkenntnisse betreffend Brandschutz; Unfallbesprechung);
  • Durchführen des Feuerwerkes, inklusive Behandlung von Versagern und Maßnahmen nach dem Abbrennen des Feuerwerkes.

In der Praxis besucht man in der Regel eine Ausbildungsveranstaltung, in der die notwendigen Fachkenntnisse vermittelt werden und absolviert dann (nach Antragstellung) bei einem zuständigen Referenten einer Sicherheitsbehörde (BH oder BPD) eine Fachkundebefragung, meist unter Beiziehung eines Sachverständigen. Im positiven Fall wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dann bis auf Widerruf Gültigkeit hat und von fast allen Sicherheitsbehörden als Nachweis der Fachkenntnisse anerkannt wird. Je nach Behörde kann die Ausstellung der Bescheinigung auch an den Nachweis einer Praxiserfahrung gebunden sein; etwa in der Form der nachweislichen Mitarbeit an mind. 10 Großfeuerwerken (dies wird aber derzeit gesetzlich nicht gefordert). Durchschnittliche Kosten für eine komplette Ausbildung zum Pyrotechniker der Klasse-IV (die alle anderen Klassen beinhaltet) sind zwischen 700 und 1000 Euro.

Von den österreichischen Behörden werden in der Regel auch die Pyrotechnikerscheine aus Deutschland als Fachkunde-Nachweis anerkannt, allerdings sind die Ausbildungskosten in Deutschland wesentlich höher.

Schweiz

In der Schweiz gibt es weder einen Berechtigungsschein noch eine Ausbildung für Pyrotechniker. Kurse werden jedoch unter anderem von der Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk, dem einschlägigen Berufsverband, angeboten.

Siehe auch


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