- Finanzanwärter
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Finanzanwärter bzw. Finanzanwärterin (Abkürzung: "FAnw", "FinAnw" bzw. "FAnwin") ist die Dienstbezeichnung für die im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) befindlichen Beamten des gehobenen Dienstes in der deutschen Finanzverwaltung. Anwärter nach Beamtenrecht werden auch als Beamter auf Widerruf bezeichnet.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie ist mit einem Fachhochschulstudium verbunden. Studierende, die das Studium erfolgreich abschließen, erwerben den Titel "Diplom-Finanzwirt (FH)" (anders in Niedersachsen: Hier lautet der Titel: Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie - StAk) und steht dem FH-Abschluss lediglich gleich). Der FH-Abschluss ist innerhalb der gesamten EU anerkannt.
In der Bundeszollverwaltung wurde die Bezeichnung im Juli 2009 geändert in Zollinspektoranwärter (ZIAnw), siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung. Sie werden nach bestandenem Abschluss als Zollinspektoren zu Anstellung (ZI z.A.) übernommen. Die Finanzanwärter der Landesfinanzverwaltung werden Steuerinspektoren (StI z.A.) zur Anstellung.
Davon abgewichen wird in Baden-Württemberg in dem Fachbereich "Allgemeine Finanzverwaltung": Die Dienstbezeichnung im Vorbereitungsdienst ist Regierungsinspektor-Anwärter (RIA) und in der Probezeit Regierungsinspektor zur Anstellung (RI z.A.).
Das Grundgehalt eines Finanzanwärters beträgt zurzeit in Bayern (Stand 2009) EUR 952,23 pro Monat. Das Grundgehalt eines Finanzanwärters der Bundeszollverwaltung beträgt EUR 939,29 pro Monat - seit Januar 2008 wird nicht mehr in West / Ost unterschieden.
Weblinks
- Ausbildung beim Zoll
- Die Finanzanwärter (ohne Zoll)
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