Finanzdienstleistungsinstitut

Finanzdienstleistungsinstitut

Ein Finanzdienstleistungsinstitut ist laut deutschem Kreditwesengesetz ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist.[1] Die Abgrenzung zu Kreditinstituten wird gewählt, um für diese Institutsgruppe etwas geringere Anforderungen durch die Finanzmarktaufsicht definieren zu können.

Die Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut ist an eine Erlaubnis der BaFin geknüpft. Für diese Erlaubnis sind folgende Nachweise zu erbringen:[2]

  • Eigenkapital
    • bei Finanzdienstleistungsinstituten, die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, in Höhe von mindestens 125.000 Euro,
    • bei Finanzdienstleistungsinstituten, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, in Höhe von mindestens 730.000 Euro,
  • zuverlässige Geschäftsleiter und Eigner, die die erforderliche fachliche Eignung nachweisen können
  • ein tragfähiger Geschäftsplan.

Vor Erteilung der Erlaubnis hat die Bundesanstalt die für das Institut in Betracht kommende Sicherungseinrichtung zu hören.

In Österreich ist die Bezeichnung Wertpapierfirma üblich.

Literatur

  • Beck, Samm, Kokemoor: Gesetz über das Kreditwesen. KWG Kommentar mit Materialien und ergänzenden Vorschriften. C.F. Müller, Heidelberg [Loseblattsammlung, 132. Aktualisierung August 2008], ISBN 978-3-8114-5670-9

Weblinks

Übersicht über die wichtigsten Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken bundesbank.de (PDF)

Einzelnachweise

  1. Institutssystematik nach §1 KWG (PDF)
  2. Das KWG auf der Website der Bundesbank (PDF) Abgerufen am 7. Dezember 2009

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