- Finanzierungskosten
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Der Begriff Finanzierungskosten wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Steuerrecht
Im Steuerrecht sind im Zusammenhang mit den Einkünften entstehende Finanzierungskosten als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr 1 EStG abzugsfähig.
Relevant für den Abzug ist vor allem der wirtschaftliche Zusammenhang mit den Einkünften. Im Veranlagungszeitraum, in dem die Finanzierungskosten abfließen, sind diese abzugsfähig. Das Abflussprinzip des § 11 EStG ist hier maßgebend. Aufwendungen sind vor allem
- Schuldzinsen für Darlehen (aber auch Bereitstellungszinsen, Avalprovisionen, Kreditprovisionen etc.)
- Geldbeschaffungskosten eines Kredits (z. B. Abschlussgebühren, Kosten von Kreditvermittlern etc.)
- Kosten der Sicherheitenstellung (z. B. Notarkosten für die Grundschuldeintragung, Schätzgebühren etc.)
- Damnum oder Disagios
Bezüglich des Disagios ist zu berücksichtigen, dass dieses nicht gemäß dem Abflussprinzip steuerlich geltend gemacht werden darf, sondern über die Laufzeit des Kredites verteilt wird.
2 Konten Modell
Bei Einkommen aus Selbstständiger Tätigkeit wird oftmals versucht, aus privaten (nicht absetzbaren) Schuldzinsen betriebliche (absetzbare) Finanzierungskosten zu machen. Hierzu dient das 2-Konten-Modell. Dabei werden betriebliche Kosten auf ein Bankkonto gebucht, die Einnahmen jedoch als Entnahmen auf ein privates Konto. Während die Privatentnahmen zur Tilgung privater Kredite verwendet werden, sind die Zinsen auf das geschäftliche Konto Finanzierungskosten und damit absetzbar. Um dieses Steuerschlupfloch zu schließen, wurde das BMF-Schreiben vom 22. Mai 2000 IV C 2 - S 2144 - 60/00 erlassen.
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Um zu verhindern, dass Gewinne internationaler Unternehmen in Tochtergesellschaften in Ländern mit hohen Steuersätzen verringert werden, indem diesen von der Muttergesellschaft hohe Finanzierungskosten aufgebürdet werden, bestehen komplizierte Regeln zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung, die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland angepasst werden sollen.
Betriebswirtschaftslehre
In der Betriebswirtschaftslehre spricht man statt von Finanzierungskosten typischerweise von Fremdkapitalkosten. Die Begriffe sind jedoch als Synonyme zu sehen.
Mietrecht
Die Finanzierungskosten stellen im Mietrecht keine Nebenkosten dar, die auf den Mieter umgelegt werden können. Lediglich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden die tatsächlichen Finanzierungskosten in der sog. Kostenmiete berücksichtigt (§ 72 Abs. 1 II. Wohnungsbaugesetz).
Kategorien:- Steuerrecht
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