- Finanzkontrakt
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Ein Finanzkontrakt ist ein Oberbegriff für alle Kontrakte, die am Finanzmarkt geschlossen werden. Das kann also ein Basiswert sein in Form eines Kredites, einer Anleihe oder einer Beteiligungspapier, oder aber ein derivatives Instrument auf diesen Basiswerten. Er bezeichnet und regelt Ansprüche auf gegenwärtige und zukünftige Zahlungen; es ist ein Vertrag und nimmt oft eine standardisierte Form an. Verbriefte Finanzkontrakte werden als Wertpapiere bezeichnet.
Im Gegensatz zu den sogenannten Realkontrakten, wo Realgüter (Maschinen, Immobilien, Dienstleistungen etc.) am Gütermarkt gegeneinander oder gegen Geld getauscht werden, sind Finanzkontrakte als Tausch von Forderungen zu betrachten. So ist zum Beispiel eine Lebensversicherung ein Finanzkontrakt, weil ein Austausch von Geldzahlungen (Zahlungsströme) stattfindet. Eine Emission von Wertpapieren (Aktien, Obligationen) auf dem Primärmarkt, wird auch als Finanzkontrakt gesehen. Der Aktionär oder Obligationär tauscht sein Geld (mittels Wertpapierkauf) in eine Forderung, welche ihrerseits indirekt die Forderung an Realgüter verbriefen.
Eine Partei leistet und erhält dafür die Gegenleistung der anderen Partei.
- Leistung und Gegenleistung erfolgen nicht gleichzeitig.
- Über Einflussfaktoren der Gegenleistung besteht Unsicherheit bei der zuerst leistenden Partei.
Finanzkontrakte können auch als Investition in ein gemeinsames Vorhaben, d. h. betrachtet werden. Für die Aufteilung des Projektertrags und der Projektrisiken muss im Finanzkontrakt eine Aufteilungsregel bestimmt werden.
Das Geschäft lässt sich z. B. anhand des internen Zinsfuß beurteilen.
Finanzkontrakt bei sicherer und unsicherer Information
Die Zahlungen aus dem Finanzkontrakt sind sicher, oder können mit einer gewissen Unsicherheit, d.h. einem Risiko verbunden sein. Ein vollkommener Kapitalmarkt führt zu arbitragefreien Anlage- und Kreditzinsen.
Auch bei unsicherer Information lässt sich durch Erwartungsnutzenmaximierung und eine optimale Aufteilungsregel für Projekterträge abhängig von den Risikoeinstellungen ein Pareto-Optimum erzielen. Dies ist bei asymmetrischer Information nicht der Fall.
Kooperationsproblem bei asymmetrischer Information
Bei einer Kooperation stellt sich folgendes Problem:
- Der Kreditnehmer ist nutzenmaximierend kann nur entscheiden ob er den Vertrag annimmt oder ablehnt, da die optimale Handlung schon vorgegeben ist (ergibt sich aus dem nächsten Punkt)
- Der Kreditgeber wählt den optimalen Finanzkontrakt aus allen möglichen, die von dem Kreditnehmer akzeptiert werden. Dabei berücksichtigt er exogene Risiken sowie Verhaltensrisiken.
- Abbau der Informationsasymmetrie
- Vertragsgestaltung
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