- Finanzkontrolle
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Der Begriff Finanzkontrolle ist ein abstrakter Oberbegriff, der die Summe des einheitlichen Verwaltungshandelns der Rechnungshöfe und der verwandten Ämter umfasst. Da es sich hierbei um eine rein hoheitliche Tätigkeit handelt, wird dieser Pflichtaufgabe in der Regel mit geeigneten Beamten nachgekommen.
Es kann unterschieden werden in:
- Europäische Finanzkontrolle,
- Finanzkontrolle des Bundes (Deutschland),
- Staatliche Finanzkontrolle (der Bundesländer),
- Kommunale Finanzkontrolle (der Kommunen)
In den jeweiligen Haushaltsordnungen werden die Rechnungshöfe bzw. angeschlossene oder ähnliche Verwaltungseinheiten ermächtigt detaillierte Prüfungen durchzuführen. Wichtigste Voraussetzungen für eine funktionierende Finanzkontrolle ist die Unabhängigkeit und Trennung der Finanzkontrolle von der Exekutivgewalt.
Das Ziel der Finanzkontrolle ist es, die öffentlichen Haushalte auf Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und etwaige Mängel in der Haushalts- oder Wirtschaftsführung aufzudecken.
Die Produkte der Finanzkontrolle sind zum Beispiel Prüfungsmitteilungen, beratende Äußerungen, Jahresberichte oder Denkschriften. Letztere sind eine Zusammenstellung der besonders bedeutsamen Prüfungsergebnisse eines Jahres und dienen zur Entlastung der Exekutive durch die Legislative. Im Gegensatz zur Prüfungsmitteilungen, die nur an die geprüften Stellen gehen, werden Jahresberichte oder Denkschriften auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Der Preis für die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle ist die fehlende Möglichkeit, den geprüften Stellen Weisungen oder Vorgaben für die Haushalts- und Wirtschaftsführung zu geben. Sie kann in der Regel nur Empfehlungen aussprechen, ohne deren Umsetzung durchsetzen zu können.
Uneinigkeit herrscht über die zukünftige Ausrichtung der Finanzkontrolle. Zum einem sind Bestrebungen zu erkennen, die ein sehr frühes Einbinden der Finanzkontrolle in Entscheidungsprozesse der Exekutive und Legislative belegen – was bedeutet, das die Finanzkontrolle als Berater im Vorfeld tätig wird. Zum anderen gibt es die Vertreter der klassischen Rechnungsprüfung, die sich bewusst aus jeglicher politischen Institutionalisierung heraushalten, um im Gegenzug am Maximum der Unabhängigkeit festhalten zu können.
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