- Fiscus
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Fiscus bedeutete im Lateinischen ursprünglich geflochtener Korb. Später ging der Begriff nacheinander über auf:
- Geldkorb, Kasse
- Staatskasse
- kaiserliche Privatkasse
Prinzipat
Im Prinzipat, dem römischen Kaiserreich, war Fiscus der Name für das persönliche Vermögen des Kaisers, insbesondere den Teil dieses Vermögens, der aus den kaiserlichen Provinzen floss und das Einkommen des Kaisers bildete und aus dem er seinen persönlichen Haushalt bestritt – im Gegensatz zum Geldfluss aus den senatorischen Provinzen, der dem Senat zustand. Der Fiscus ist somit ein Hinweis auf die Trennung der Macht zwischen Kaiser und Senat im frühen Kaiserreich. In späteren Jahren, als die Macht des Kaisers wuchs, die des Senats schwand, wuchs auch der Umfang des Fiscus. Der Satiriker Juvenal schreibt, dass ein großer in der Adria gefangener Steinbutt nach Rom gesandt werden musste, um ihn dem Fiscus des Kaisers Domitian einzuverleiben.
Mittelalter
Entsprechend dem Gebrauch im römischen Reich war der Fiscus im frühen Mittelalter der Besitz des Herrschers, die kaiserliche Domäne bei den Gallorömern, eine Villa auf dieser Domäne zur Zeit der Merowinger und Karolinger (Fisc).
Einige Fisci dienten als Versammlungsort für die Großen des Reichs, so dass Reichsversammlungen und Synoden nach ihnen benannt wurden (zum Beispiel Attigny, Ponthion, Quierzy, Clichy etc.).
Auch im frühen Mittelalter wurde aus dem Fiscus der Haushalt des Herrschers finanziert – vor allem vor dem Hintergrund der beständigen Steuerverweigerung der Untertanen und der Unfähigkeit des ungebildeten Adels, Abhilfe zu schaffen. Die Angewohnheit der Könige, immer wieder Teile des umfangreichen Fiscus zur Sicherung der Loyalität des Adels wegzugeben, erforderte eine anhaltende Eroberungspolitik, um den Schwund auszugleichen. Als diese Eroberungspolitik zum Erliegen kam und gleichzeitig Erbteilungen des Besitzes üblich wurden, war das Einkommen der jeweiligen Herrscher entsprechend reduziert.
Das Wort kommt bald außer Gebrauch, und wurde erst von modernen Historikern auf das königliche Einkommen bezogen, vor allem auf den außerordentlichen Ertrag (also jenseits der Steuereinnahmen).
Neuzeit
In der heutigen Zeit bezeichnet man mit Fiskus den Staat als Wirtschaftssubjekt, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff häufig auf die Finanzverwaltung beschränkt wird.
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