Flagge der Kanarischen Inseln

Flagge der Kanarischen Inseln
Dienstflagge an Land? Flagge der Kanarischen Inseln
Seitenverhältnis 2:3
Bürgerliche Flagge? Bürgerliche Flagge
Seitenverhältnis 2:3

Die Autonome Region der Kanarischen Inseln präsentiert sich seit 1982 mit einer eigenen offiziellen Flagge, die sie dem Grundgesetz 10/1982 vom 10. August 1982, das sich mit dem Status der Autonomie der Kanaren befasst, verdankt.

Der sechste Artikel dieser Erklärung verordnet Folgendes:

"Die Flagge der Kanaren besteht aus drei gleich breiten, senkrechten Streifen, deren Farben, links beginnend, sind: weiß, blau und gelb."

Am 2. Dezember 2005 wurden nach dem Boletín Oficial de Canarias (BOC) Nr. 237 folgende Farben festgelegt:

  • das Blau (azul): Pantone 3005 (RGB 7.104.169)
  • das Gelb (amarillo): Pantone 7406 (RGB 255.204.0)

Außerdem befindet sich in der Mitte der Flagge das offizielle Wappen der Kanarischen Inseln, das der sechste Artikel so definiert:

„Die Kanaren haben ein eigenes Wappen, dessen Beschreibung wie folgt lautet: auf einem blauen Untergrund sind sieben Inseln aus Silber angeordnet; zwei, zwei, zwei und mittig an der Spitze die letzte. Darüber ist eine goldene Krone abgebildet, die wiederum unter einem silbernen Band mit dem Text «Océano» (‚Ozean‘) liegt. Seitlich flankieren zwei dunkel gefärbte Hunde das Wappen.“

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