- Flamen Dialis
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Der Flamen Dialis war in der römischen Religion der Staatspriester des obersten Gottes Iuppiter Optimus Maximus und ranghöchster der Flamines.
Das Leben des Flamen Dialis unterlag strikten rituellen Regelungen, was darauf hinweist, dass der flamen Dialis ursprünglich ein vorrömisches, archaisches Priesteramt gewesen war, das erst später in das Priesterkolleg integriert wurde: er durfte z. B. keine eigene politische Karriere verfolgen, die Stadt Rom nicht verlassen, musste bestimmte Kleidungsvorschriften beachten – eine besondere Kopfbedeckung, der Apex, war das Symbol für einen Flamen – und durfte nicht mit Toten, Waffen oder einem Heer in Berührung kommen. Dafür erhielt er jedoch weitreichende Privilegien: er war der einzige Priester mit den politischen Rechten eines Magistrats, er war zu einer sella curulis berechtigt, besaß einen Sitz im Senat sowie einen Liktor und durfte stets die toga praetexta tragen.
Caesar als Flamen Dialis
Gaius Iulius Caesar war bereits im Alter von 13 Jahren für den Dienst als Flamen Dialis vorgesehen. Auf Anraten seines Onkel Gaius Marius hatte ihn das Priesterkolleg zur Wahl vorgeschlagen und Caesar wurde von den Mariani und den Anhängern Lucius Cornelius Cinnas unterstützt, jedoch ist ungeklärt, ob er das Amt tatsächlich antreten konnte. Wahrscheinlich wurde ihm entweder die Inauguration auf Initiative des Diktators Sulla vom damaligen pontifex maximus und Sullaner Quintus Mucius Scaevola verwehrt, oder der bereits inaugurierte Caesar von Mucius suspendiert. Caesars Vorgänger im Amt des Flamen Dialis, Lucius Cornelius Merula, hatte sich im Jahr 87 v. Chr. das Leben genommen, nicht jedoch ohne zuvor seine politischen und geistlichen Ämter niederzulegen, letzteres sicherlich auf Befehl des pontifex maximus, um v. a. eine Verletzung des ius sacrum zu vermeiden. Als Caesar das Amt des Flamen Dialis antreten sollte, war die Position bereits vier Jahre vakant gewesen. Die Gründe hierfür mögen im damaligen Bürgerkrieg oder in Mucius’ Absicht gelegen haben, den unwürdigen Umgang der politischen Klasse mit Merula zu brandmarken, worauf der Senat versuchte, dem pontifex maximus das Ernennungsrecht für die Flamines des pontificium zu entziehen.
Vor Caesars geplanter Inauguration eskalierte die Situation. Allerdings erlaubt die Quellenlage keine Möglichkeit zu klären, ob Mucius mit seiner harten Haltung gegenüber dem Senat Erfolg hatte. Der Historiker Velleius Paterculus erklärt, dass Caesar das Amt offiziell angetreten hatte [1], Sueton nennt Caesar dagegen einen destinatus („[für das Amt] bestimmt“ [2]). Ob Sueton hiermit auf eine bereits vollzogene captio anspielt, kann jedoch nicht geklärt werden. Da der Flamen Dialis in den Quellen für viele Jahrzehnte nicht mehr erwähnt wird, ist wahrscheinlich, dass Caesar das Amt höchstens inoffiziell innehatte. Dies war möglich, weil der flamen Dialis zusammen mit dem rex sacrorum schon lange an priesterlicher Bedeutung verloren hatte, unterworfen dem pontifex maximus wie früher dem Priester-König. Die vier vakanten Jahre nach 87 v. Chr. sind möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass Caesar zwar bereits im Alter von 13 Jahren für das Amt vorgesehen war, jedoch mit der Inauguration gewartet werden musste, solange er noch unverheiratet war und das nötige Alter nicht erreicht hatte. Zwar konnte offiziell nur der pontifex maximus einen Flamen auswählen oder ablehnen, doch Sulla unternahm als Diktator zwei Versuche, Caesars Inauguration zu verhindern: zum einen verlangte er von Caesar die Scheidung, was eine Wahl zum Flamen Dialis unmöglich gemacht hätte. Caesar weigerte sich und erhielt eine (Geld-)Strafe (Sueton: sacerdotio […] multatus). Im Zuge der Proskriptionen gelang es Sulla, Caesar aus Rom zu vertreiben, und da es einem Flamen Dialis nicht erlaubt war, die Stadt zu verlassen, war die inauguratio Caesars somit unmöglich geworden. Falls Caesar das Amt bereits innehatte, wird er es hierdurch verloren haben.
Literatur
- Walter Pötscher: Flamen Dialis. In: Mnemosyne, Fourth Series, Vol. 21, 2/3 (1968), S. 215-239.
- Erich Samter: Flamines. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band VI,2, Stuttgart 1909, Sp. 2484–2492.
Einzelnachweise
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