Proskription

Proskription

Bei der Proskription (von lateinisch proscriptio: „Bekanntmachung, Achterklärung“) handelte es sich im antiken Rom um die Ächtung einer Person, was bedeutete, dass diese Person nach römischem Recht von jedem getötet werden durfte und die Hinterlassenschaft der betroffenen Person dem Staat zufiel.[1] Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und es gab auch oftmals eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskribierten tötete.

Im Kampf zwischen den Optimaten unter Lucius Cornelius Sulla und den Popularen um Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna kam es in Rom zu zahlreichen Morden an den politischen Gegnern. Nach Übernahme der Diktatur nutzte Sulla dann die Proskription, um diese Taten von seiner Seite zu legalisieren sowie weitere Feinde zu vernichten und deren Vermögen einzuziehen. Manche Anhänger Sullas nutzten die Gelegenheit, sich persönlich am Hab und Gut der Unglücklichen zu bereichern. Die daraus resultierenden Feindschaften und Rechtsstreitigkeiten wirkten nach dem Abgang Sullas noch mehrere Jahrzehnte nach und trugen entscheidend zur Schwächung der Republik bei.

Im Jahre 43 v. Chr. bedienten sich die Triumvirn Marcus Aemilius Lepidus, Marcus Antonius und Octavian erneut der Proskription, jedoch nicht allein, um politische Widersacher auszuschalten, sondern vor allem auch, um den bevorstehenden Bürgerkrieg gegen die Caesarmörder Marcus Iunius Brutus und Gaius Cassius Longinus zu finanzieren.

Die Gesamtzahl der Toten dieser zweiten Proskriptionen belief sich auf etwa 2300 Personen, davon sind 300 dem Senatoren- und 2000 dem Ritterstand zuzuordnen. Bekannte Opfer waren Marcus Tullius Cicero und dessen Bruder Quintus.

Nicht wenige Proskribierte konnten sich jedoch zu Sextus Pompeius nach Sizilien retten, der 39 v. Chr. im Vertrag von Misenum ihre Rehabilitation und Entschädigung erreichte. Die meisten Überlebenden kehrten daraufhin nach Rom zurück. Dieser Schlussstrich unter die begangenen Verbrechen war überaus wichtig für den geordneten Übergang zum Prinzipat, weil dadurch die rechtliche Unsicherheit vermieden wurde, die nach den Proskriptionen Sullas das politische Klima der Republik vergiftet hatte.

Vergleichbar ist die Proskription mit der mittelalterlichen Reichsacht.

Einzelnachweise

  1. Manfred Fuhrmann: Proscriptio. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 4, Stuttgart 1972, Sp. 1187.

Literatur

  • Hermann Bengtson: Zu den Proskriptionen der Triumvirn. Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1972, ISBN 3-7696-1445-3 (Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, 1972, 3).
  • Jochen Bleicken: Zwischen Republik und Prinzipat. Zum Charakter des Zweiten Triumvirats. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1990, ISBN 3-525-82471-8 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Philologisch-Historische Klasse, Folge 3, 185).
  • Manfred Fuhrmann: Proscriptio. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 4, Stuttgart 1972, Sp. 1187.
  • François Hinard: Les proscriptions de la Rome républicaine. Ecole française de Rome, Rom 1985, ISBN 2-7283-0094-1 (Collection de l'École française de Rome, 83. Online).

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