- Fliegerärztliche Tauglichkeit
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Das medizinische Tauglichkeitszeugnis ist ein ärztliches Gutachten, das die medizinische Tauglichkeit eines Piloten bescheinigt. Dabei kommt es auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.
Inhaltsverzeichnis
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) werden je nach Staat für Verkehrs- und Freizeitpiloten oder für Verkehrs- und Berufspiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. In Deutschland werden neben der körperlichen Untersuchung normalerweise eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Diese Untersuchungen sind gesetzlich nur minimal vorgeschrieben und können nach Erachten des Fliegerarztes erweitert werden. Ein Ruhe-EKG muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, ein Belastungs-EKG wird bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung durchgeführt.
Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien, ein augenärztliches Gutachten gefordert, sowie eine HNO-Untersuchung, die bei Privatpiloten der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Piloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit, zum Fliegerarzt. Die bei auffälligen Befunden üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z. B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Diese müssen nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center (AMC) durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob ein AMC oder ein AME damit beauftragt wird, liegt immer noch bei der zuständigen Behörde.
In Deutschland maßgeblich ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3.
Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses[1]
In der Bundesrepublik Deutschland (siehe §§24a-e Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 133))
Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 2 Piloten):
- bis 59 Jahre – 12 Monate,
- ab 60 Jahre – 6 Monate
Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 1 Piloten):
- bis 39 Jahre – 12 Monate,
- ab 40 Jahre – 6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten):
- bis 40 Jahre – 60 Monate,
- bis 60 Jahre – 24 Monate,
- ab 60 Jahre – 12 Monate
Klasse 3 (für Fluglotsen):
- bis 40 Jahre – 24 Monate,
- ab 40 Jahre – 12 Monate
Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) laut JAR-FCL darf auf beiden Augen höchstens eine Fehlsichtigkeit von +5 / −6 Dioptrien vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es +5 / −8 Dioptrien. Bei der Nachuntersuchung steigen diese Werte an (z.B. Klasse I +5/− keine Grenze). Für die Tauglichkeitsklasse 2 gibt es nach den neuen JAR FCL 3 Regelungen praktisch keine festen Augenlimits in Nachuntersuchungen. Ist bei den regelmäßigen Nachuntersuchungen ein Limit als nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen wie z.B. Fliegen nur am Tag nach Sichtflugregeln oder nur mit Sicherheitspiloten, erteilen, er muss u. U. dauerhafte Untauglichkeit erklären.
Farbenfehlsichtigkeit kann zu Auflagen führen, abhängig von der Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.
Ähnliches gilt bei mangelndem räumlichen Sehvermögen.
Die Bestimmungen bezüglich Fehlsichtigkeit werden nach der Kritik der letzten Jahre überarbeitet und (für die nationalen Lizenzen wie GLD, UL etc.) gelockert.[2]
Kritik an den Tauglichkeitsanforderungen
Die Notwendigkeit eines Medicals für Privatpiloten wird immer häufiger in Frage gestellt. Mehrere Studien (unter anderem von der französischen Zivilluftfahrtbehörde [3]) belegen, dass medizinische Untersuchungen, wie sie heute vorgenommen werden, keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben. So gibt es beispielsweise in England für Segelflieger ein Medical, welches durch den Hausarzt ausgestellt wird. In den USA wird selbst für Berufspiloten nur die korrigierte Sehschärfe zur Beurteilung der Flugtauglichkeit herangezogen; für Segelflieger gibt es dort überhaupt kein Medical.
Deshalb werden die Forderungen immer lauter (z.B. durch JAR-Contra oder den DAeC), das heute geforderte teure Verfahren dem Gefährdungspotential anzupassen und deshalb wesentlich zu erleichtern.
Quellen
- ↑ Online Berechnung der Gültigkeit des Medicals
- ↑ "Neue augenärztliche Bestimmungen in den JAR-FCL 3"
- ↑ Studie der französischen Zivilluftfahrbehörde
Erster Link bezieht sich nur auf die aktuelle Rechtslage in der Schweiz.
Literatur
Hinkelbein J, Glaser E (Hrsg.) Flugmedizin. UniMed-Verlag, Bremen, 1. Auflage, 2007
Siehe auch
Weblinks
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