- Flucht- und Rettungsplan
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Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und soll dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Er ist an gut sichtbaren Stellen (z.B. Eingangsbereich, Stiegenhaus, Flur) und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zusätzlich das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall darstellen.
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses bzw. Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon,
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege,
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
- Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
- Lage der Sammelstellen,
- Standort des Betrachters.
Darüber hinaus sind die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil 1 gewählt.
Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (Ehemals DIN 4844-3) und BGV A8. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Gelegentlich gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen [1] für Brandmeldeanlagen.
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