- Arbeitsstättenregel
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Die Arbeitsstättenregeln oder Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur Arbeitsstättenverordnung.[1] Gemäß § 8 Übergangsvorschriften der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 gelten die früheren Arbeitsstättenrichtlinien nur noch bis zur Bekanntmachung entsprechender Arbeitsstättenregeln durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012.
Arbeitsstättenrichtlinien sind ein Teil des Arbeitsschutzes, der das Ziel hat die Gesundheits- und Unfallgefahren auf ein Maß zurückzuführen, das nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand möglich und gleichzeitig vereinbar ist, mit den Interessen der Wirtschaft an einer – aus ihrer Sicht – optimalen Nutzung der Technik. Die Arbeitsschutzrichtlinie gehört im dualen Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland zu den staatlichen Vorschriften zusammen mit der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz, d. h. sie werden durch staatliche Organe auf ihre Einhaltung hin überwacht.
Im Moment gibt es 30 Arbeitsstättenrichtlinien, die immer in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung und meistens auch mit Merkblättern, Normen und Ähnlichem stehen. Die Arbeitsstättenrichtlinien definieren die Punkte der Arbeitsstättenverordnung insofern, als sie genaue Angaben machen, zum Beispiel die ASR 37/1 „Toilettenräume“. Hier findet man genaue Angaben über Anzahl der Toilettenräume, Ausstattung der Toilettenräume usw. bis hin zur genauen Mindestabmessung dieser Örtlichkeiten. Des Weiteren werden „unbestimmte Rechtsbegriffe“ aus der Arbeitsstättenverordnung genau definiert und somit Missverständnisse minimiert. („Unbestimmte Rechtsbegriffe“ sind Begriffe, die ohne eine genaue Definition frei ausgelegt werden können, was zu Missverständnissen führen kann. Solche Wörter sind zum Beispiel „erhebliche“ Belastungen oder „grob fahrlässig“.) Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind „Allgemeine Verwaltungsvorschriften“, das heißt, hierbei handelt es sich nicht um „Rechtsnormen“ die – wie Gesetze und Verordnungen – für den außerhalb der Verwaltung stehenden Bürger (zum Beispiel Arbeitgeber) unmittelbar Rechte und Pflichten begründen. Es handelt sich vielmehr um verwaltungsinterne Vorschriften, die dazu dienen, eine einheitliche und zweckmäßige Ausübung der Richtlinien sicherzustellen.
Beispiele für Arbeitsstättenrichtlinien sind:
- ASR 5 – Lüftung
- ASR 12/1-3 – Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
- ASR 13/1,2 – Feuerlöscheinrichtungen
- ASR 17/1,2 - Verkehrswege
- ASR 25/1 – Sitzgelegenheiten
Beispiele für Technischen Regel für Arbeitsstätten sind:
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A1.7 Türen und Tore
- ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
- ASR A3.5 - Raumtemperatur
- ASR A4.4 Unterkünfte
Mit Bekanntmachung der Technischen Regel für Arbeitsstätten gelten folgende alten Arbeitsstätten-Richtlinien nicht weiter fort:
- ASR 6 – Raumtemperaturen
- ASR 7/4 - Sicherheitsbeleuchtung
- ASR 10/1 – Türen und Tore
- ASR 10/5 - Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
- ASR 10/6 - Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren
- ASR 11/1-5 - Kraftbetätigte Türen und Tore
Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg stellt auf ihrer Homepage den Wortlaut der verschiedenen Arbeitsstättenrichtlinien zur Verfügung.Arbeitsstättenregeln Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung neu erlassen. Daher werden die Arbeitsstättenrichtlinien nach und nach durch Arbeitsstättenregeln ersetzt.
Weblinks
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Arbeitsstättenrecht (ArbStätt)
- Arbeitsstättenregeln
- Veröffentlichung von Arbeitsstättenregeln beim Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Einzelnachweise
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