- Arbeitsstätte
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Arbeitsstätte ist ein Begriff, der vorwiegend im Bereich der Statistik, weniger häufig im Arbeitsrecht, verwendet wird.
Situation in Deutschland
Die Arbeitsstätte befindet sich am Arbeitsort (Gemeinde, Stadt etc.) und umfasst einen Arbeitsplatz oder mehrere davon. Es handelt sich bei ihr um eine Einheit (meist ein Betrieb) auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf dem mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der „Regelmäßigen Arbeitsstätte“, der von einiger Bedeutung für das deutsche Steuerrecht ist.
Nach der deutschen Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten
- Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
- Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen,
- Baustellen,
- Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen.
- Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.
Zur Arbeitsstätte zählen hinzu
- Verkehrswege,
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
- Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen,
- Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume),
- Sanitätsräume.
Unternehmen können aus einer oder mehreren Arbeitsstätten (Hauptbetrieb, Nebenbetriebe, Filialen) bestehen. Arbeitsstätte ist beispielsweise das Gebäude
- bei Betrieben des produzierenden Gewerbes (z. B. Schreinerei, Chemiefabrik, Kernkraftwerk)
- bei Handelsbetrieben (z. B. Drogeriefiliale, Tante-Emma-Laden, Kaufhaus)
- bei Betrieben im Dienstleistungsgewerbe (z. B. Post, Autoreparaturwerkstatt, Sparkasse, Versicherungshochhaus)
- bei öffentlichen Institutionen (Gemeindeverwaltung, Krankenhaus, Ministerium)
- von freien Berufen (z. B. Architekturbüro, Notariat, Arztpraxis)
Mehrere vom Unternehmen genutzte Gebäude werden zu einer Arbeitsstätte zusammengezählt, wenn sie auf einem Betriebsgelände liegen oder sonst in räumlicher Verbindung stehen. Sind auf einem Werksgelände also mehrere Produktionshallen und das Verwaltungsgebäude vorhanden, liegt nur eine Arbeitsstätte vor.
Definition von Arbeitsstätte in Österreich
Eine Arbeitsstätte ist ein an einem räumlich festgestellten Ort (Anschrift) gelegenes Unternehmen/landw. Betrieb (bei Einarbeitsstättenunternehmen) oder Teil eines solchen (Unternehmenssitz, Filiale, landw. Teilbetrieb). An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die (mit Ausnahmen) eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch nur zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens bzw. der institutionellen Einheit arbeiten.[1]
Einzelnachweise
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Individualarbeitsrecht (Deutschland)
- Amtliche Statistik
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