- Fluchtabwehr
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Von Fluchtabwehr spricht man, wenn es darum geht, einen Flüchtling an der Einreise in ein anderes Land zu hindern.
Nach dem Schengener Abkommen sind die Randstaaten der Europäischen Union zur Fluchtabwehr verpflichtet.
Nach unabhängigen Schätzungen sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145 Flüchtlinge, an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 mehr als 5.000 Menschen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen.
Nach den Genfer Flüchtlingskonventionen ist Flucht als solche kein strafwürdiger Tatbestand, Fluchthilfe kann hingegen in Deutschland als Schleusertum und im Falle betrügerischer Absicht als Menschenhandel bestraft werden.
Siehe auch: Der Marsch (Film), Abschiebung (Recht)
Literatur
Michael Schwelien: Das Boot ist voll. Europa zwischen Nächstenliebe und Selbstschutz, Hamburg, 2004 ISBN 3-936384-47-9
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