- Flugschüler
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Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig.
Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte.
Inhaltsverzeichnis
Pilotenlizenzen
Innerhalb der EU wird die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal durch die JAR-FCL geregelt, die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden. Das deutsche Recht vergibt z. B. SEP-Lizenzen für einmotorige Landflugzeuge und GPL-Lizenzen für Segelflugzeuge.
Voraussetzungen
Zum Erwerb einer Privat-Fluglizenz gibt es in Deutschland u.a. folgende Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres für Segelflieger bzw. des 16. Lebensjahres für Motorflieger (zu Beginn der Ausbildung)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis der Teilnahme am Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Erklärung zu anhängenden Strafverfahren
- Personenauskünfte durch Auszüge aus dem polizeiliches Führungszeugnis, dem Verkehrszentralregister und der Luftfahrer-Eignungskartei ("negativ", d.h. es liegen keine Verfehlungen vor)
- Identitätsnachweis durch Personalausweis und Geburtsurkunde
- seitdem das Bundesinnenministerium die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (auch ohne entsprechende DVO) unter Berufung auf das LuftSiG durchgesetzt hat, muss bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden auch eine solche "ZÜP" beantragt werden (Stand: Frühjahr 2006).
Umfassend werden die Voraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung der LuftPersV bzw. nach JAR-FCL geregelt.
Ausbildung
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Ausbildung
- registrierte Flugschulen (RF - Registered Facilities), welche bis maximal zum PPL ausbilden dürfen, und
- genehmigte Flugschulen (FTO - Flying Training Organisations), welche auch oberhalb des PPL ausbilden dürfen.
Innerhalb dieser beiden Klassen kann sowohl im Vereinsbetrieb oder kommerziell ausgebildet werden.
Theorie
In der Theoretischen Ausbildung werden folgende Fächer gelehrt:
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Flugnavigation
- Meteorologie (METAR)
- Sprechfunkverkehr
- Navigation
- Aerodynamik
- Flugzeugtechnik
- Instrumentenkunde
Praxis
In der praktischen Ausbildung werden folgende Fähigkeiten vermittelt:
- Checklisten lesen
- Starten
- Kontrolle der Instrumente
- Flugkontrolle
- Flugfunk
- Fliegen in der Platzrunde
- Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug
- Landen
- Navigieren (Koppelnavigation/Funknavigation mit VOR und NDB)
- Fliegen im kontrollierten Luftraum
- Fliegen unter Zuhilfenahme von Instrumenten (Künstlicher Horizont, Fahrtmesser, Drehzahlmesser, Höhenmesser, Variometer, Kurskreisel u.a.)
- Alleinflug unter Anwendung des vorher Erlernten
- Verhalten in besonderen Situationen (Power-Off/On Stalling, Ziellanden, Sicherheitslandung, Durchstarten, Notlanden – bei Segelfliegern auch Anflüge aus ungewohnter Position, Seilriß, Trudeln)
Weblinks
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