- Französische Präsidentschaftswahl
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Die französische Präsidentschaftswahl (élection présidentielle) bestimmt für eine Amtszeit von fünf Jahren („Quinquennat“) den französischen Staatspräsidenten. Vor 2002 betrug die Amtszeit sieben Jahre („Septennat“).
Die letzte Präsidentschaftswahl fand 2007 statt. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl 2007 war am 22. April, die Stichwahl zwischen Nicolas Sarkozy und Ségolène Royal fand am 6. Mai 2007 statt.
Die nächste Präsidentschaftswahl findet 2012 am 22. April (erster Wahlgang) und am 6. Mai (Stichwahl) statt.[1]
Inhaltsverzeichnis
Wahlverfahren
Seit einem Referendum im Jahr 1962 wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten durchgeführt, die im ersten Durchgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Bisher war bei jeder Wahl eine Stichwahl nötig. Den höchsten Stimmenanteil im ersten Wahlgang erhielt Charles de Gaulle bei der Präsidentschaftswahl 1965 mit 44,6 %.
Die Amtszeit der Präsidenten wurde im Jahr 2000 per Referendum von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Seit 2002 wählen die Franzosen das Staatsoberhaupt und die Abgeordneten der Nationalversammlung für jeweils fünf Jahre.
Termin
Die Wahl muss laut Verfassung spätestens zwanzig, jedoch frühestens 35 Tage vor dem Mandatsende des amtierenden Präsidenten stattfinden. Als Wahltermin wird von der Regierung traditionell ein Sonntag festgelegt.
Wähler
Der Präsident wird von allen Personen gewählt, die auf nationaler Ebene wahlberechtigt sind, das heißt, die mindestens 18 Jahre alt sind, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und auf den Wahllisten eingetragen sind.
Kandidaten
Um zur Wahl antreten zu können, muss der Kandidat mindestens 23 Jahre alt sein und selbst wählen dürfen. Darüber hinaus muss er mindestens 500 Unterschriften von Unterstützern sammeln, die selbst gewählte politische Ämter innehaben. In Frage kommen gut 42.000 Mandatsträger. Dies sind vor allem Bürgermeister, aber auch Abgeordnete der Nationalversammlung, Senatoren oder Parlamentarier der Gebietskörperschaften wie die Regional- und Départements-Räte. Sie müssen aus mindestens 30 verschiedenen Départements oder französischen Überseegebieten kommen, wobei für kein Département mehr als ein Zehntel der notwendigen Unterschriften, also 50, abgegeben werden können.
Einzelnachweise
Kategorien:- Staatspräsident (Frankreich)
- Wahl in Frankreich
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