- Fritz Klein (SA)
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Fritz Klein (* 14. Dezember 1908 in Pfaffenhofen; † 18. Oktober 1966 in Köln) war ein SA-Standartenführer, der den „wohl ersten systematischen Pogrom mit Todesopfern nach der so genannten Machtergreifung“ zu verantworten hatte.[1]
Klein stammte aus einfachen Verhältnissen. Er hatte schon verschiedene berufliche Tätigkeiten hinter sich, als er 1928 in Dresden eine Kaufmannslehre begann. Dort trat er 1930 auch der SA bei. Ab 1933 lebte er als Vertreter für Tabakwaren in Heilbronn, wo er Führer der SA-Standarte 122 wurde, die ihren Sitz zunächst in Neckarsulm und später im Braunen Haus in der Fleiner Straße 1 in Heilbronn hatte.[2] In dieser Eigenschaft machte er durch gewalttätige Aktionen in Nordwürttemberg von sich reden, die angeblich der Suche nach Waffen im Besitz von Juden und anderen den Nationalsozialismus unliebsamen Bevölkerungsgruppen galten. Am 25. März 1933 wurden unter seinem Kommando die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in Creglingen zusammengetrieben. Sechzehn Männer aus der Gemeinde wurden brutal misshandelt. Noch am selben Tag starb der Creglinger Bürger Hermann Stern an den Folgen der Schläge, zwei Tage später erlag auch Arnold Rosenfeld seinen Verletzungen. Kleins Überfall auf die Creglinger jüdische Gemeinde wird in Lion Feuchtwangers Roman Die Geschwister Oppenheim geschildert; Fritz Klein wird dort mit seinem Klarnamen genannt.
Gegen Klein wurde zwar zunächst ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge angestrengt, aber schon 1935 gnadenhalber niedergeschlagen. Wenig später wurde er wegen eines falschen Ehrenwortes aus der SA ausgeschlossen, was aber an seiner Einstellung nichts änderte. Nach einem kurzen Militäreinsatz wurde er stellvertretender Leiter einer NSDAP-Ortsgruppe im Allgäu. 1947 wurde gegen ihn Haftbefehl erhoben. Klein tauchte unter und wurde erst 1952 vor Gericht gestellt.
Obwohl Fritz Klein an zahlreichen Übergriffen auf Juden und andere Bevölkerungsgruppen beteiligt gewesen war, wurde nur der Creglinger Fall 1952 vor dem Schwurgericht Ellwangen neu aufgerollt, da die übrigen Fälle als verjährt galten. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er jedoch nur etwa eines absaß, da ihm seine Zeit in der Kriegsgefangenschaft angerechnet wurde. Nach einer Bewährungszeit wurde ihm die Reststrafe 1957 endgültig erlassen. Er lebte danach als Gastwirt in Isny und Oberstaufen.
Weblinks
Literatur
- Hartwig Behr und Horst F. Rupp: Vom Leben und Sterben. Juden in Creglingen. 2. Auflage. Königshausen und Neumann, Würzburg 2001, ISBN 3-8260-2226-2 (nicht eingesehen)
Einzelnachweise
- ↑ Buchbesprechung Behr/Rupp (Abruf 14. Dezember 2008)
- ↑ http://www.mahnung-gegen-rechts.de/pages/staedte/Heilbronn/pages/kreisleiter.htm
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