G 37

G 37

Die G 37 ist eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirm-Arbeitsplätze, um Schäden zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Sie muss von einem hierzu ermächtigten Arzt vorgenommen werden.

Die Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen durchzuführen, da vorher allgemeine Anamnese und Beschwerden wie

zu dokumentieren sind. Spezielle Untersuchungen oder Siebtests sind erforderlich bezüglich

Bei Beanstandung ist eine Nachuntersuchung vor Ablauf von 60 Monaten, bei Personen über 40 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten erforderlich.

Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist vorzunehmen

  • nach Erkrankungen mit Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung
  • auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen über Beschwerden klagt, die arbeitsplatzbezogen sein könnten
  • nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken

Je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät können bei nicht ausreichendem Sehvermögen oder bei ergonomisch ungenügend gestalteten Bildschirm-Arbeitsplätzen asthenopische Beschwerden, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern, Doppelbilder oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen auftreten.

Ein Arbeitnehmer an einem Bildschirm-Arbeitsplatz ist jeder, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt.

Siehe auch

Liste der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Weblinks

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