Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin
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Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen

  • Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem
  • Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten

befasst.

Inhaltsverzeichnis

Fachgebiet

Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten. Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes mellitus etc.) und behinderten Personen in den Arbeitsprozess (oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzen). Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsmedizinische/versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung.[1] Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung.

Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank. Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern müssen aktiv auf die Menschen zugehen.

Methoden

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als auch mit betrieblichen Strukturen und Organisationsabläufen.

Zu den für das Fach typischen Untersuchungsmethoden gehören

Neben der für die arbeitsmedizinische Diagnostik besonders wichtigen Anamnese und der internistisch orientierten Untersuchung kommen je nach Fragestellung Methoden aus den unterschiedlichsten Fachgebieten hinzu: Ergometrie, Messung der Sehschärfe und anderer Augen-Parameter, Audiometrie, Spirometrie, Röntgendiagnostik, dermatologische, allergologische, neurologische, orthopädische Untersuchungsmethoden und andere mehr.

Charakteristisch ist die interdisziplinäre Orientierung im Sinne der Kommunikation mit anderen, auch nichtmedizinischen Fachgebieten und deren Einbindung bei der Diagnostik und Problemlösung.

Ärztliche Aus- und Weiterbildung

Deutschland

Vom Facharzt für Arbeitsmedizin werden insbesondere folgende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert:

  • Prävention und Früherkennung arbeitsbezogener und -bedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
  • Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
  • Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
  • Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
  • betriebliche Wiedereingliederung und Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
  • Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
  • Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
  • Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
  • arbeitsmedizinische Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
  • ärztliche Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
  • arbeitsmedizinische Erfassung von Umweltfaktoren sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz
  • Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
  • Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
  • Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
  • arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate. Weiterbilder und Weiterbildungsstätte müssen von der Ärztekammer ermächtigt (d.h. zugelassen) sein. Von den 60 Monaten sind 24 Monate in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Auf die Arbeitsmedizin können bis zu 12 Monate aus anderen Gebieten angerechnet werden.

Als Besonderheit muss während der arbeitsmedizinischen Fach-Weiterbildung ein 360 Stunden umfassender Kurs [2] über Spezialthemen wie zum Beispiel Berufskrankheiten, Arbeitspsychologie, -physiologie, Ergonomie, Begutachtung, Recht, Wirtschaft, Technik, Sozialversicherungswesen absolviert werden. Veranstalter sind die Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in Bad Nauheim, Berlin, Bochum, Dresden, Düsseldorf, München und Ulm/Stuttgart.

Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie war ein Vorläufer der Arbeitsmedizin und wird bis heute vom Deutschen Ärztetag beibehalten, weil angenommen wird, dass ein überaus großer Bedarf an betriebsmedizinisch tätigen Ärzten, insbesondere zur Betreuung unzähliger Kleinbetriebe bestehe und dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin allein nicht zu decken sei.

Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. So kann fast jeder Facharzt diese Zusatzbezeichnung in einer einjährigen, vollzeitigen Weiterbildung erwerben. Wie bei der Facharzt-Weiterbildung ist die Teilnahme am 360-Stunden Kurs (s. o.) nachzuweisen. Laut Empfehlung des 107. Deutschen Ärztetags (2004) soll das Curriculum für die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin 36 Monate Weiterbildung umfassen, davon 12 Monate Innere Medizin oder Allgemeinmedizin und 24 Monate Arbeitsmedizin. Aufgrund der Hoheit der Landesärztekammern variieren für die Betriebsmedizin jedoch die Anforderungen an die Weiterbildung je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Schleswig-Holstein umfasst die Weiterbildungzeit bei einem ermächtigten Arbeitsmediziner nur 12 Monate, Westfalen-Lippe fordert 18 Monate und in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind 24 Monate Weiterbildung erforderlich. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen ist eine Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nicht möglich. Bei einigen Ärztekammern erhalten auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eine Weiterbildungsermächtigung.

Österreich

In Österreich bilden die Arbeitsmedizinische Akademie in Klosterneuburg und die die Linzer Akademie für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Ärzte zu Arbeitsmedizinern weiter.

Die Arbeitsmedizin-Ausbildung baut auf dem Medizinstudium und der Turnus-bzw. Facharzt-Ausbildung auf. Die Ausbildungsziele bestehen insbesondere

  • im Erkennen gesundheits- und leistungsrelevanter Einflussfaktoren auf Physis und Psyche von Menschen im Unternehmen
  • in der Bewertung der Auswirkung dieser Faktoren auf Gesundheit und Leistung der Mitarbeiter(innen)
  • in der Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
  • in der Abklärung individueller Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen.

Andere Länder

Einheitliche fachärztliche Befähigungsnachweise gibt es in Europa für folgende Länder:

  • Belgien: médicine du travail (Wallonien)/arbeidsgeneeskunde (Flandern)
  • Dänemark: samfundsmedicin/arbejdsmedicin
  • Deutschland: Facharzt für Arbeitsmedizin
  • Finnland: työterveyshuolto/ företagshälsovård
  • Frankreich: médecine du travail
  • Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich): occupational medicine
  • Irland: occupational medicine, Italien: medicine del lavoro
  • Island: atvinnulækningar
  • Luxemburg: médicine du travail
  • Niederlande: Arbeid en gezondheid: bedrijfsgeneeskunde/Arbeid en gezondheid: verzekeringsgeneeskunde
  • Norwegen: arbeidsmedisin.
  • Österreich: Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin
  • Polen: medycyna pracy, Portugal: medicina do trabalho
  • Schweden: yrkes- och miljömedicin
  • Spanien: Medicina del Trabajo

Für die gegenseitige Anerkennung wird eine vergleichbare Facharztausbildung verlangt. Diese wird offiziell durch die Richtlinie 2005/35/EG geregelt, welche gegenseitig innerhalb der EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden muss. Es sollte hier aber erwähnt werden, dass sich die Ausbildungsordnungen verschiedener EU-Länder zum Teil erheblich unterscheiden. Beispielsweise dauert die Facharztausbildung in Belgien [3] und den Niederlanden [4] vier Jahre, und man muss nicht - im Gegensatz zum deutschsprachigen Raum - im Krankenhaus gearbeitet haben. Auch sind die Tätigkeiten manchmal andere. Ein Facharzt in den Niederlanden und Belgien führt beispielsweise keine Ergometrien durch, sondern überweist die Patienten zum Kardiologen. Der niederländische Arbeitsmediziner hat außerdem die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer zu beurteilen.[5] Er übernimmt damit auch eine Funktion, die in Deutschland dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorbehalten ist. Ferner darf sich der niederländische Versicherungsmediziner (Arbeid en gezondheid: verzekeringsgeneeskunde) laut EU-Richtlinie Facharzt für Arbeitsmedizin nennen und in anderen EU-Ländern als Arbeitsmediziner tätig werden. Inwiefern aber ein Facharzt für Arbeitsmedizin in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Arbeit finden könnte, ist zweifelhaft, da vor allem die Rechtslage in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ist. Auch die praktischen Tätigkeiten und die Ausbildungen sind oft recht unterschiedlich.

In den USA werden Qualifikation und Qualitätssicherung in der Arbeits- und Umweltmedizin von der ärztlichen Fachgesellschaft American College of Occupational and Environmental Medicine (ACOEM) wahrgenommen, wie dort für die ärztliche Tätigkeit allgemein üblich. Eine ausführliches Curriculum ist Pflicht für die Anerkennung durch das ACOEM.

Rechtliche Bedeutung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet in Deutschland jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen.

Die Gefahrstoffverordnung definiert den Begriff arbeitsmedizinische Vorsorge genauer. Zu ihr gehören insbesondere

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten
  • spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen
  • fachlich begründete Empfehlungen zur Arbeitsgestaltung
  • die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch die gewonnenen Erkenntnisse

Näheres regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)[6] und auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). Es bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Ärzte vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen. Umfang und Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2[7] der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Spezielle Vorsorgeuntersuchungen sind bei bestimmten Belastungen, zum Beispiel durch Gefahrstoffe oder Lärm, verbindlich vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften und andere gesetzliche Unfallversicherungen haben eine Reihe sogenannter Untersuchungs-Grundsätze herausgegeben. Diese haben Empfehlungscharakter und sollen dem Stand der Wissenschaft entsprechend Anhaltspunkte für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geben.

Definitionen und Regelungen der Gefahrstoffverordnung gelten häufig als Orientierung bei der derzeitigen Neuordnung auch anderer Bereiche des Arbeitsschutzrechts.

Geschichte

Bereits in alten ägyptischen Quellen, so dem Papyrus Ebers (1500 v. Chr) wird über Staublungenerkrankungen berichtet. Bei der Bearbeitung der Steine für die großen Monumente wurde der entstehende Staub durch die Steinmetze eingeatmet und schädigte deren Lungen.

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind von jeher vom Arzt differentialdiagnostisch in Betracht zu ziehen. Hippokrates (460 - 377 v. Chr.) betont, dass bei der Erhebung der Krankengeschichte sehr genau auf berufliche Einflussfaktoren zu achten sei.

Der römische Schriftsteller Plinius (78 v. Chr.) gibt detaillierte Empfehlungen zur Verhütung von Staublungenerkrankungen.

Im Europa der Renaissance interessiert man sich mit dem Wiederaufleben der naturwissenschaftlichen Beobachtung vermehrt für den Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit. Die Ärzte Paracelsus (1493-1541) und Agricola (1494-1555) untersuchen die Erkrankungen der Bergarbeiter, Bergsucht genannte Arsen-, Blei- und Quecksilbervergiftungen. Bernardino Ramazzini (1633-1714) veröffentlicht im Jahr 1700 mit seiner Schrift De morbis artificum diatriba die erste geschlossene Darstellung wichtiger Krankheiten von 40 Berufsgruppen.

Die Industrialisierung bringt auch arbeitsbedingte Krankheiten mit sich, deren Erforschung, Behandlung und Verhütung sich die Ärzte widmen müssen. 1839 wird das erste "Arbeitsschutzgesetz" in Preußen erlassen. Bismarck setzt 1884 das erste Unfallversicherungsgesetz im neuen Deutschen Reich durch, mit dem die Berufsgenossenschaften geschaffen werden.

1912 wird in Berlin das Kaiser-Wilhelm-Institut für Arbeitsphysiologie gegründet. Nach der Schließung während des Zweiten Weltkriegs wird es als Max-Planck-Institut in Dortmund wieder aufgebaut. Unter der Leitung von Ernst Wilhelm Baader wird 1924 die Klinik für Berufskrankheiten in Berlin eingerichtet. Sie wird 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut.

Der Begriff Arbeitsmedizin wird 1929 von der "ständigen Kommission für Berufskrankheiten und Arbeitshygiene" der Weltgesundheitsorganisation in den offiziellen Sprachgebrauch eingeführt.

In Deutschland tritt schließlich 1974 das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) in Kraft, 1996 das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben.

Wie die gesamte heutige Arbeitswelt ist auch die Arbeitsmedizin einem ständigen Wandel unterworfen. Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz treten zurück, psychomentale nehmen zu. Umweltmedizinische Fragestellungen haben an Bedeutung gewonnen. An die Stelle von Routine-Untersuchungen wegen Grenzwertüberschreitungen treten Beratungs-, Aufklärungs- und Schulungsaufgaben, die zum Teil völlig neue Anforderungen an Qualifikation und Rollenverständnis des Betriebsarztes stellen.

Literatur

  • Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung. Leitfaden der Ergonomie. Landsberg: Ecomed 1991, ISBN 3-609-64460-5
  • Landau, K. und G. Pressel: Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen. Definitionen, Vorkommen, Arbeitsschutz. Stuttgart: Gentner Verlag 2004, ISBN 3-87247-617-3
  • Seidel, H. und P. Bittighofer: Checkliste XXL Arbeits- und Betriebsmedizin. Stuttgart: Georg Thieme Verlag 2002, ISBN 3-13-103412-2
  • Triebig, G., Kentner, M. und R. Schiele: Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis. Stuttgart: Gentner Verlag 2003, ISBN 3-87247-598-3
  • Markus Vieten: Berufsplaner Arzt. Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1
  • Letzel, St. und D. Nowak: Handbuch der Arbeitsmedizin - Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Klinische Arbeitsmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung. Loseblattwerk, Landsberg: ecomed MEDIZIN, ISBN 978-3-609-10570-3

Quellen

  1. Brigitta Danuser: Arbeitsmedizin - Versicherungsmedizin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; ASIM Basel 2006 PDF
  2. Musterkursbuch für den theoretischen Kurs Arbeitsmedizin der Bundesärztekammer pdf
  3. Informationen zur belgischen Ausbildung in Niederländisch HTML
  4. http://www.knmg.nl Niederländische Ärztekammer
  5. Studie der BAuA PDF
  6. Die am 24. Dezember 2008 in Kraft getretene Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist ein Thema der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  7. Informationen zur Vorschrift 2 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) HTML

Siehe auch

Weblinks


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