Kunstakademie

Kunstakademie
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Eine Kunsthochschule ist eine künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. Neben Hochschulen für Bildende Kunst fallen unter den Begriff Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst, Filmhochschulen sowie Hochschulen spezieller Kunstsparten.

Inhaltsverzeichnis

Kunsthochschulen in Deutschland

In Deutschland haben einige Kunsthochschulen das Promotionsrecht im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich[1] und sind damit Universitäten gleichgestellt. Kunsthochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes dienen der Weiterentwicklung der Kunst und der Wissenschaft durch Lehre und Forschung, insbesondere in der Verwirklichung künstlerischer Entwicklungsvorhaben.

Kunsthochschulen bilden den künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Zur pädagogischen Grundlage gehört meist die Annahme, dass Studierende zu einer eigenen schöpferischen Arbeit und künstlerischen Identität finden, wenn sie ihre Individualität entdecken und entwickeln können, während sie künstlerische Techniken, Methoden und Forschungsstrategien lernen.

Bei der Berufung von Professoren und Professorinnen wird im Gegensatz zu Universitäten keine Promotion und Habilitation vorausgesetzt. Stattdessen muss ein überragendes künstlerisches Lebenswerk vorliegen, das sich in der Regel in der Anerkennung in Fachkreisen und darüber hinaus manifestiert.

Die Fachbereiche sind nach fachspezifischen Erfordernissen der Lehre entweder strikt getrennt oder interdisziplinär untereinander verknüpft. Dabei können Traditionen und ökonomische Grenzen mitspielen. In bestimmten Fachbereichen kann der Studienplatz an Einzelunterricht, an eine kleine Gruppe oder eine bestimmte Klasse eines Professors gekoppelt sein, in anderen sind die Studenten in der Kombination des Lehrangebote für die eigene künstlerische Arbeit und in der Organisation ihres Studiums frei.

An Hochschulen für Bildende Kunst gibt es neben dem Studienangebot für freiberufliche Künstler auch Abschlüsse, die zu künstlerischer Tätigkeit in Medien, Design, Modedesign und Bühnenbild befähigen sollen. An einigen werden zudem Studiengänge für Restauratoren und Kunstpädagogen angeboten.

Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens und Abitur oder fachgebundener Hochschulreife. Bei nachweisbar überragender künstlerischer Befähigung sind bei den schulischen Voraussetzungen Ausnahmen möglich.

Abschlüsse

Das Studium an Kunsthochschulen in Deutschland führt zu unterschiedlichen Abschlüssen. Neben den üblichen Diplomgraden in persönlicher (z.B. Dipl.-Mus.-Päd. - Diplom-Musikpädagoge) oder häufig auch unpersönlicher (z.B. Dipl. Vis. Komm. - Diplom für Visuelle Kommunikation) Form bzw. Bachelor- und Mastergraden und Doktoraten existieren je nach inhaltlicher Ausrichtung Abschlussbezeichnungen wie Graduierter Künstler, Akademiebrief, Meisterschüler, Bühnenreife oder Konzertreife.

Kunsthochschulen im Ausland

Der rechtliche Status von den Kunsthochschulen vergleichbaren Bildungseinrichtungen im Ausland variiert beträchtlich.

Im anglo-amerikanischen Ausland sind Kunsthochschulen meist als Fakultäten in den regulären Universitätsbetrieb integriert, in DänemarkFrankreich oder Italien existieren die Kunsthochschulen als eigenständige Einrichtungen - die den Kulturministerien, nicht den Wissenschaftsministerien unterstehen - parallel zum Hochschulwesen und verleihen keine akademischen Grade, sondern eigene Diplome.

Die Ecole Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris hat den Status einer Grande École. In Frankreich existieren parallel zur traditionellen Kunstakademie - der École des Beaux-Arts - seit Ende der sechziger Jahre im Zuge der 68er-Bewegung auch Fakultäten für Arts plastiques (bildende Künste) an den Universitäten. Der Begriff der "Arts plastiques" richtete sich als unter Einbeziehung von Anthropologie und Soziologie erweiterter Kunstbegriff bewusst gegen den traditionellen Begriff der "schönen Künste".

In Österreich führen alle bisherigen Kunsthochschulen die Bezeichnung Universität. In der Schweiz sind die Kunsthochschulen hingegen den jeweiligen Fachhochschulen zugeordnet.

Der ehemalige Sonderstatus von Kunstakademien im Verhältnis zu Universitäten war in einigen außereuropäischen Ländern übernommen worden. Viele Kunsthochschulen bieten heute begleitende Studien an, und Universitäten schaffen Studiengänge, die dem Studium an einer Kunsthochschule entsprechen. So gibt es etwa in Bangkok, Thailand, das Kunststudium an der ehemals nach traditionellen Fakultäten organisierten Chulalongkorn University ebenso wie an einer zur Universität ausgebauten Kunsthochschule, der Silpakorn University.

Geschichte

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Die ersten Kunsthochschulen bzw. Kunstakademie in Deutschland wurde im 17. Jahrhundert vom Kupferstecher und Verleger Jacob von Sandrart gegründet (siehe Geschichte der Kunstschulen). In den später im 17. und 18. Jahrhundert von fürstlichen Landesherren gegründeten Akademien sollten Künstler als Professoren die Studenten ausbilden, damit der Erfolg der Schulen zum Ruhm ihres Landes beitrug. Heute erfolgt die Berufung von Professoren auf Vorschlag der Lehrenden gegenüber den jeweils zuständigen Landesministerien.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. Hochschulgesetze der Länder

Quellen

Literatur

  • Belzer, Heike/ Birnbaum, Daniel (Hg.): kunst lehren teaching art  −  Städelschule Frankfurt/Main, Verlag der Buchhandlung Walther König, Köln 2007, 376 S., ISBN 978-3-86560-339-5
  • Hofer, Katrin: Akademische Grade, Abschlüsse und Titel an künstlerischen Hochschulen. Lang, 1996 (Dissertation)

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