- ProLitteris
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Die ProLitteris, Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, ist eine schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst mit Sitz in Zürich.
Die ProLitteris wurde 1974 gegründet. Seit dem 1. Juli 2000 ist sie auch im Fürstentum Liechtenstein konzessioniert.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Für die Verwendung geschützter Werke, wie beispielsweise Bücher, Zeitungsartikel oder Bilder, handelt sie mit ihren Mitgliedern Tarife aus. Darin werden die Entschädigungen festgelegt, die für die Verwendung eines Werks an die ProLitteris zu entrichten sind. Nach Abzug der Verwaltungskosten und eines Anteils für die eigene Fürsorge-Stiftung gehen diese Einnahmen nach einem bestimmten Verteilungsreglement an die berechtigten Mitglieder.
- Nutzern werden durch die ProLitteris im Umgang mit geschützten Werken folgende Rechte zuteil:
- Sendung in einem Radio- oder Fernsehprogramm,
- Verbreitung über Kabelnetze,
- Empfang durch Radio- und Fernsehübertragung in öffentlichen Lokalen (Restaurants, Warenhäuser),
- Fotokopieren und Publikation,
- Aufnahme auf Leerkassetten,
- Vermietung in Bibliotheken und
- Verwendung in Schulen.
Es wurden mit vielen ausländischen Schwestergesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. So ist es auch eine Aufgabe der ProLitteris, die Rechte ausländischer Urheber in der Schweiz zu vertreten, während andererseits Vertragsgesellschaften in ihren Ländern die Interessen der Schweizer Mitglieder der ProLitteris vertreten.
Die ProLitteris steht unter Aufsicht des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Außerdem müssen ihre Statuten, Verteilungsreglements und Geschäftsberichte genehmigt werden.
Mitglieder
Die ProLitteris hat über 10'000 Mitglieder (anfangs 2011: 10'116 Mitglieder; zusammengesetzt aus 9'318 Urheberinnen und Urhebern sowie 798 Verlagen). Mitglieder bei der ProLitteris sind namentlich:
- Schriftstellerinnen und Schriftsteller,
- Autorinnen und Autoren wortdramatischer und wissenschaftlicher Werke,
- Journalistinnen und Journalisten,
- bildende Künstlerinnen und Künstler,
- Fotografinnen und Fotografen,
- Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage,
- Kunst-, Bühnen- und Musikverlage und
- Rechtsnachfolgerinnen und –nachfolger aller Sparten.
Geschichte
Am 19. September 1974 wurden die ProLitteris und Teledrama, eine weitere Verwertungsgesellschaft, in Zürich als enge Kooperationspartner der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) gegründet. Mitbegründer und erster Präsident der ProLitteris bis 1984 war Otto Steiger. Zu Beginn des folgenden Jahres wurden bereits die ersten Einnahmen für den öffentlichen Empfang von Radio- und Fernsehsendungen gemacht. Pro Konzessionär wurden für beide Gesellschaften SFr. 4,50 verbucht, was im Jahr SFr. 270.000 einbrachte.
Ab 1. Januar 1977 verwaltet sich die ProLitteris selbst und erlangte somit vollkommene Unabhängigkeit von der SUISA. Seither erhielt jedes Mitglied SFr. 2,00 pro Minute eines gesendeten geschützten Werks in Radio oder Fernsehen. Aus dem Sendetarif mit der SRG beliefen sich die Erträge im Jahre 1977 um eine Million Schweizer Franken. Somit erhöhten sich auch die Ausbezahlungen an die Mitglieder pro Sendeminute im Radio auf SFr. 11,00 bis 18,00 und im Fernsehen auf SFr. 8,00 bis 36,00.
Am 1. Juli 1978 wurde die erste Generalversammlung der ProLitteris in Bern mit 23 Mitgliedern einberufen.
Im Jahre 1981 wurden die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften durch den Schweizer Bundesrat auf das Weitersenderecht ausgedehnt.
Datiert auf dem 4. Dezember 1982 fusionierten ProLitteris und Teledrama. Der Tätigkeitsbereich wurde auf Fotografie und bildende Kunst erweitert.
In der Generalversammlung des Jahres 1984 wurde für den Gesellschaftsnamen ProLitteris entschieden. Sie setzte sich zwei Ziele, zum einen die Wahrnehmung und Durchsetzung der Reprografierechte und zum anderen der Aufbau einer Bildabteilung für Reproduktionsrecht. Aufgrund des Weiteren Ausbaus der Bildabteilung zählte die ProLitteris Mitte der 1980er Jahre um die 30.000 Urheberinnen und Urheber.
Im ersten Halbjahr 1993 erhielt die ProLitteris vom IGE die Konzession für die Verwertung aller im Gesetz vorgesehenen Vergütungsansprüche. Am 1. Juli dann begann die Revision des Schweizer Urheberrechtsgestzes, worin auch das Fotokopieren geschützter Werke geregelt ist.
Anfang des Jahres 2000 trat ein neuer Texttarif für die Online- und Offline-Nutzung in Kraft. Das bedeutete auch viele neue Aufgaben für die Verwertungsgesellschaften.
Direktor von ProLitteris ist der Jurist Ernst Hefti.
Verwendung der Einnahmen
Der Gesamtertrag der ProLitteris ist seit der Gründung kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2010 ist er gegenüber dem Vorjahr um CHF 5.5 Mio. (+ 18.8%) auf CHF 34.850 Mio. (Vorjahr: CHF 29.330 Mio.) gestiegen.
An die Mitglieder in der Schweiz und die ausländischen Berechtigten konnten entsprechend dem stetig angestiegenen Gesamtertrag auch mehr Entschädigungen verteilt werden: Im Jahr 2010 waren es CHF 24.948 Mio. gegenüber CHF 20.702 Mio. im Vorjahr (+20.5 %).
Da die Brutto-Verwaltungskosten im Jahr 2010 um CHF 0.469 Mio. gestiegen sind und gleichzeitig ein relativ hoher Verlust bei den Fremdwährungsdifferenzen verbucht werden musste, blieb der Verwaltungskostensatz trotz den höheren Einnahmen gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich: 19.8 % (Vorjahr: 19.6 %).
Kritik
Der Anteil der Gebühreneinnahmen, den ProLitteris verwendet, um den Inkasso- und Verwaltungsaufwand zu decken[1], wird als zu hoch kritisiert. So soll die Produktion des aufwendig gestalteten Mitgliederhefts Gazzetta ProLitteris jährlich gegen eine Viertelmillion Schweizerfranken verschlingen. Für Unmut sorgen auch immer wieder die Saläre, die an die Angestellten der Organisation bezahlt werden. So soll allein der Direktor von ProLitteris im Jahr 2008 einen Lohn von 308.100 Schweizerfranken kassiert haben[2], im Jahre 2009 belief sich der Jahreslohn des Direktors mit einmaligen Sonderzulagen auf insgesamt 536.000 CHF[3]. Direktor Ernst Hefti ist 2011 in die Schlagzeilen geraten, weil er Verwandte angestellt hat und sich weil sich die Fürsorgestiftung der Verwertungsgesellschaft einen 15.5 Millionen Franken teuren Bau errichten liess.[4][5]
Die ProLitteris weist darauf hin, dass das Verwertungssystem in der Schweiz ein anderes ist, als dasjenige z.B. in Deutschland und keine Geräteabgabe kennt, weshalb der Verwaltungsaufwand vergleichsweise höher sei [6]. Zudem handle es sich um eine privatrechtlich organisierte Genossenschaft, deren Mitglieder jedes Jahr die Jahresrechnung und das Budget der Verwertungsgesellschaft genehmigen und deren Vorstand die Geschäftsleitung kontrolliert [7]. Beim Geschäftshaus handle es sich um eine Geschäftsliegenschaft, die vermietet sei und nachhaltiger als andere Anlagen eine Rendite erwirtschafte [8].
Zeitschriften und Berichte
- Berechtigte der bildenden Kunst und der Photographie. Zürich, ab 1990–2002 jährlich.
- Jahresbericht. Zürich, ab 1988 jährlich.
- Gazzetta ProLitteris. Zürich, ab 2/1986 halbjährlich.
Einzelnachweise
- ↑ Bürokratie ohne Grenzen. In: Saldo. 14/2003, Abgerufen am 16. November 2009.
- ↑ Vergoldete Schoggi-Jobs. In: Blick Online, 13. Dezember 2009, Abgerufen am 15. Mai 2010.
- ↑ Kulturbarons Freunde und Paläste In: Die Weltwoche, 19. Mai 2011, Abgerufen am 19. Mai 2011
- ↑ Kulturbarons Freunde und Paläste In: Die Weltwoche, 19. Mai 2011, Abgerufen am 19. Mai 2011
- ↑ «Das sind keine öffentlichen Abgaben» In: Tagesanzeiger, 20. Mai 2011, Abgerufen am 20. Mai 2011
- ↑ «Das sind keine öffentlichen Abgaben» In: Tagesanzeiger, 20. Mai 2011, Abgerufen am 20. Mai 2011
- ↑ Kulturbarons Freunde und Paläste In: Die Weltwoche, 19. Mai 2011, Abgerufen am 19. Mai 2011
- ↑ Kulturbarons Freunde und Paläste In: Die Weltwoche, 19. Mai 2011, Abgerufen am 19. Mai 2011
Weblinks
- Nutzern werden durch die ProLitteris im Umgang mit geschützten Werken folgende Rechte zuteil:
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