- Gefährder
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Als Gefährder werden von deutschen Politikern und Behörden im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO)[1], begehen“ würden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.[2]
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Bedeutung
Aktuelle Bedeutung in der politischen Diskussion bekam dieser Begriff durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Spiegel-Interview vom 7. Juli 2007[3], in welchem er gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher Gefährder forderte. Gefährder sollen wie Kombattanten nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt und interniert werden. Die Rechtsgrundlage entspräche etwa dem Unterbindungsgewahrsam, mit dem Hooligans aus dem Verkehr gezogen werden.[4]
Ganz anders als im Gefahrenabwehrrecht bisher üblich, soll es sich aber durch die Verwendung des Begriffs „Gefährder“ nicht mehr darum handeln, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch Handeln gegen den Verursacher dieser Gefahren beseitigt wird (hierfür käme man mit dem Begriff des Störers aus dem Polizeirecht ohne weiteres aus). Statt dessen ist beabsichtigt, auch ohne dass eine Gefahr vorliegt einen Menschen, der als nur potentieller Verursacher angesehen werden kann, staatlichen Eingriffsmaßnahmen zu unterwerfen.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bestimmt den Begriff folgendermaßen: Gefährder seien „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“, was auch einen Anschlag mit einschließe. Laut einer Verlautbarung von Friedrich im September 2011 gibt es in Deutschland annähernd 1000 Personen, die man als mögliche islamistische Terroristen bezeichnen könnte. Von diesen werden wiederum 128 als Gefährder eingestuft. Ungefähr 20 dieser Gefährder waren zudem eindeutig zur Ausbildung in einem Terrorcamp.[5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Text § 100a StPO
- ↑ Deutscher Bundestag: Drucksache 16/3570, S. 6, Fragen 9 und 10
- ↑ SPIEGEL-Interview: Schäuble fordert Handy- und Internetverbot für Terrorverdächtige, Spiegel-Online am 7. Juni 2007
- ↑ Alles für die Sicherheit
- ↑ In Deutschland leben 1000 islamistische Terroristen!
Weblinks
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